09. Mai 2008 15:33
Die Rechte der Polizei in Hessen könnten bald eingeschränkt werden. Die CDU lehnt eine Gesetzesvorlage der Freidemokraten zwar ab. Diese aber erhalten unverhofft Unterstützung.
«Das hessische Polizeigesetz muss wieder auf den Boden der Verfassung», sagte der FDP-Landesvorsitzende Jörg-Uwe Hahn am Freitag in Wiesbaden. Aus den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts müsse der Landesgesetzgeber Konsequenzen ziehen. Der FDP-Entwurf sieht unter anderem vor, dass eine akustische Wohnraumüberwachung durch die hessische Polizei nur noch zulässig ist, wenn Leben, Gesundheit oder Freiheit eines Menschen konkret bedroht sind. Bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Journalisten oder Pfarrern soll nach dem Gesetzentwurf ein Lauschangriff künftig generell unzulässig sein. Auch die Telefonüberwachung von Berufsgeheimnisträgern soll nach dem FDP-Entwurf künftig verboten sein.
Darüber hinaus wollen die Liberalen die automatische Erfassung von Autokennzeichen im fließenden Verkehr sowie die Möglichkeiten zur Rasterfahndung deutlich einschränken. Beide Maßnahmen will die FDP an das Vorliegen einer konkreten Gefahr knüpfen. Eine bloß allgemeine Gefährdungslage wäre danach nicht mehr ausreichend für eine Rasterfahndung.
Die SPD reagierte positiv auf die Vorschläge der Liberalen. Beim Schutz des Rechtsstaates gebe es eine große Schnittmenge zwischen Sozialdemokraten und Liberalen, betonte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Günter Rudolph. Auch die Grüne begrüßten den Entwurf, forderten jedoch auf das Instrument der Rasterfahndung ganz zu verzichten. Dagegen bezeichnete die CDU den FDP-Vorstoß als unzureichend. Es dürfe keine «Freiräume für Terroristen» geben.
In Hessen ist die Regierung von Roland Koch derzeit nur geschäftsführend im Amt. Die Landtagswahl im Januar führte zu einem politischen Patt. (nz/AP)