Jugendschutzgesetz verschärft: Gewalt pur am Bildschirm per Gesetz verboten08. Mai 2008 20:08  |  Gewalt wie diese steht unter Verbreitungsverbot
| Foto: NZ (screenshot) |
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Künftig sind Computerspiele auch dann verboten, wenn Gewalt darin Hauptzweck ist oder sogar belohnt wird. Nicht alle Gewaltspiele sind von der Änderung betroffen.
Computerspiele und andere Medien mit detailreich dargestellter und als Selbstzweck oder Selbstjustiz ausgeübter Gewalt sind für Minderjährige künftig auch gesetzlich verboten. Die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Änderung des Jugendschutzgesetzes soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen, erhalten. Bereits durch die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle oder die Bundesprüfstelle (s. Kasten) untersuchte Spiele sind von der Änderung nicht betroffen.
Was neu istAls Jugend gefährdende Medien benennt das Gesetz künftig nicht mehr nur «vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien», sondern auch Medien, in denen 1. Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder 2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird. Die Liste der Medien, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sein dürfen, ist um solche erweitert, die «besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen». Das war zwar in den Kriterien der Bundesprüfstelle für Jugend gefährdende Medien bereits festgeschrieben, ist nun aber auch im Gesetz präzisiert. |
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Hinzu kommt im Gesetz, dass die Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle künftig eine Mindestgröße haben müssen. Auf der Frontseite der Hülle muss der Vermerk der Altersbeschränkung mindestens 1200 Quadratmillimeter, (also beispielsweise drei mal vier Zentimeter) groß sein, auf dem Medium selbst mindestens etwa Daumennagelgroß (250 Quadratmillimeter). Das Gesetz ist Ergebnis eines Sofortprogramms, das Bundesfamilienministerin Ursula Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Kollege Armin Laschet (beide CDU) im Februar gestartet hatten. Viel Kritik ausgelöst hatte von der Leyen mit ihrer nicht realisierten Idee, Jugendliche
als Testkäufer einzusetzen
, um Händler oder Verleiher zu enttarnen, die es mit dem Jugendschutz nicht so genau nehmen.
Verbote gab es schon, doch die zunehmende technische Perfektion macht hin und wieder Korrekturen notwendig. Hinzu kam der Druck, den die Debatte über so genannte Killerspiele erzeugte, nachdem Fans von Gewaltspielen in der realen Welt mit Massakern an Schulen und Universitäten für Aufsehen sorgten.
Die Freigabestufen für MedienDie Freigabestufen 1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung", 2. "Freigegeben ab sechs Jahren", 3. "Freigegeben ab zwölf Jahren", 4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren", 5. "Keine Jugendfreigabe".- » Die Selbstkontrolle für Spiele
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Auf Zuwiderhandlungen gegen die Verbote des Jugendschutzgesetzes steht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Hinzu kommen mögliche Sanktionen gegen die betreffenden Gewerbetreibenden.Unabhängig davon herrscht durch das Strafgesetzbuch ein totales Verbreitungsverbot für die Darstellung «grausamer oder sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten» die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen. Hier steht auf einen Verstoß neben Geldstrafe auch Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Wer ein solches Spiel besitzt, kann es jedoch zuhause in Ruhe spielen, denn Besitz und die Herstellung sind nicht verboten. Eltern machen sich jedoch strafbar, wenn sie ihren Kindern Medien, Bücher, Spiele dieser Art überlassen. Allerdings muss eine «gröbliche Verletzung» der Erziehungspflicht nachweisbar sein. Im Bundesrat hatten Bayern und Niedersachsen vor Jahren eine
Parallel-Initiative
für ein verschärftes Verbot so genannter Killerspiele gestartet. Der Plan der Bundesregierung war den Ländern zu schwach: Die bayerische Familienministerin Christa Stewens bezeichnete den Gesetzentwurf bereits nach dem Kabinettsbeschluss Ende 2007 als «halbherzig» und «völlig unzureichend». Er sei im Prinzip zwar richtig, in der Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur.
Für das Web ediert von Tilman Steffen |