07.05.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Bundeswehr-Soldat im Cockpit einer Awacs-Mschine
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Teilnahme deutscher Soldaten an Aufklärungsflügen über der Türkei 2003 vom Bundestag hätte genehmigt werden müssen.
Der Bundestag hätte dem Einsatz deutscher Soldaten in Nato-Aufklärungsflugzeugen in der Türkei kurz vor dem Irak-Krieg im Jahr 2003 zustimmen müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die damalige rot-grüne Regierung verletzte nach Meinung der Verfassungsrichter die Rechte der Bundestags-Abgeordneten. Damit hatte eine Klage der FDP-Fraktion Erfolg. Die Bundesregierung lehnte seinerzeit eine vorherige Abstimmung des Parlaments ab, weil die Awacs-Maschinen unbewaffnet seien und es sich um keinen bewaffneten Militäreinsatz handele.
Die Beteiligung an einem «bewaffneten Einsatz» die nur mit Billigung der Volksvertreter zulässig ist liegt laut Verfassungsgericht bereits dann vor, wenn «greifbare tatsächliche Anhaltspunkte» dafür bestünden, dass deutsche Soldaten in eine bewaffnete Auseinandersetzung hineingezogen werden. Weil die Aufklärungsflüge seinerzeit dem Schutz vor einem befürchteten Angriff auf das Nato-Gebiet dienten, bestand aus Sicht des Gerichts eine konkrete Gefahr für eine Verwicklung der Bundeswehrsoldaten in den Konflikt. Die Mitwirkung deutscher Soldaten war demnach wegen der fehlenden Zustimmung des Bundestags verfassungswidrig.
«Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee»Die FDP-Bundestagsfraktion sieht sich mit dem Urteil auf ganzer Linie bestätigt. «Das dient unserem Land, das dient vor allem aber unseren Soldaten», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen am Mittwoch in Karlsruhe. Der Bundestag werde bei Auslandseinsätzen künftig öfter einbezogen.
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, erhofft sich von dem Urteil mehr Rechtssicherheit für die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. Karlsruhe habe klargestellt, ab wann Soldaten in bewaffnete Einsätze einbezogen seien. Das sei auch für künftige Bundeswehrmandate wichtig, sagte Homburger im RBB-Inforadio: «Tatsache ist, dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist. Und das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einer Entscheidung im Jahr 1994 sehr deutlich klar gestellt, dass beim Einsatz der Bundeswehr die vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen ist.»
Erhebliche Bedeutung für zukünftige EinsätzeAuch die Bundesregierung reagierte positiv auf das Urteil. Es gebe jetzt klare Maßstäbe und Rechtssicherheit, sagte der Ministerialdirektor im Verteidigungsministerium, Dieter Weingärtner, nach der Verkündung des Urteils. Unklar ist demnach aber, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die deutsche Beteiligung in der NATO hat. «Das werden wir noch genauer analysieren müssen», sagte Weingärtner.
Die FDP-Fraktion hatte gegen Flüge von Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei zu Beginn des Irak-Krieges im Frühjahr 2003 mit deutschen Besatzungsmitgliedern ohne Zustimmung des Bundestags geklagt. Die Regierung hatte dies für entbehrlich gehalten, weil es sich um reine «Bündnisroutine» gehandelt habe. Die damalige Regierung von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und auch die jetzige von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hält das Vorgehen für grundgesetzkonform, weil die Maschinen nicht bewaffnet sind. Obwohl der Awacs-Einsatz lange zurückliegt, wird der Entscheidung erhebliche Bedeutung für aktuelle und künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr beigemessen. (dpa/AP)