14. Mai 2008 18:48
mit einem leitenden Beamten einrichten.
Der ausschließlich dem PKG unterworfene Trupp aus «hochqualifizierten Mitarbeitern» soll den Mitgliedern zeitraubende Vorabeiten abnehmen, Akten einsehen und bei Bedarf den BND inspizieren. Geheimnisse blieben sicherer geschützt, die Auskunftsfreude der Bundesregierung dadurch ungetrübt. Zudem erhofft sich die SPD von einem Arbeitsstab, endlich nicht mehr nur tagesaktuelle Verdachtsmomente zu klären.Das PKG soll künftig auch Mitarbeiter der Bundesregierung, des Bundeskriminal-, des Zollkriminalamts oder der Bundesanwaltschaft anhören dürfen, die per Gesetz zur Wahrheit verpflichtet sein sollen. Regierung und Dienste sollen Akten herausgeben müssen, Gerichte und Behörden benötigte Daten künftig bereitstellen oder übermitteln.
Von FDP und Grünen übernahm die SPD auch die Idee, Mitarbeitern von Geheimdiensten anzubieten, sich als «Whistleblower» unter Umgehung des Dienstweges direkt an PKG-Mitglieder zu wenden, wenn sie über Rechtsverstöße in ihren Behörden berichten wollen.
Die Sozialdemokraten wollen dem PKG ermöglichen, ihren öffentlichen Bewertungen auch inhaltliche Details anzufügen, sofern die Bundesregierung zustimmt. Bisher ist das vollkommen unzulässig. Dafür solle der Bundestag auch «klare datenschutzrechtliche Klauseln» zum Umgang mit persönlichen Daten festschreiben.
Das Problem: Nachdem 2006 der vom PKG beauftragte Sonderermittler seinen Bericht über die Verbindung von Journalisten zum BND vorlegte, verhinderten Betroffene vor Gericht die Veröffentlichung von Details. Um das begründete öffentliche Interesse nicht «der Obstruktionsstrategie Einzelner» zu unterwerfen, sei eine Neuregelung notwendig. Hilfreich fand die SPD auch den FDP-Vorschlag, dass einzelne PKG-Mitglieder die Kontrollergebnisse künftig auch mittels eines abweichenden Sondervotums bewerten dürfen.