Was die Union will
07. Mai 2008 09:38
Der Bundestag soll künftig die Bundesregierung
mit Sanktionen belegen können, wenn diese ihrer Auskunftspflicht über die Geheimdienste nicht nachkommt.
Sie schlägt zudem vor, klarer festzulegen, in welchen Fällen das Kontrollgremium unterrichtet werden muss. Bisher müssen die Geheimdienste nur über «Vorkommnisse besonderer Bedeutung» informieren. Im die Arbeitsbedingungen des PKG zu verbessern, will die Union einen ständigen Beauftragten zu ernennen, der im Auftrag des Ausschusses recherchieren kann. Zudem soll jedes Mitglied einen Assistenten ernennen können. Ändern will die Union auch die Vorschrift, dass nur die neun Abgeordneten des Kontrollgremiums geheime Akten einsehen können.