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«Historischer Schritt»: 

Der Bund macht den Weg für mehr Kitas frei

30. Apr 2008 19:58
Das Angebot der Kinderbetreuung wird ausgebaut
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Der Streit in der Bundesregierung ist beigelegt: Bis 2013 soll jedem Kind unter drei Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen. In dem Gesetz wird auch das Betreuungsgeld thematisiert.

Die Bundesregierung hat das Gesetz zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf als rechtlichen Rahmen dafür, bis 2013 jedem dritten Kind unter drei Jahren einen Platz zu verschaffen. Er sieht nach dem Ausbau auf 750.000 Plätze einen Rechtsanspruch vor und enthält auch das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete das Kinderförderungsgesetz als «historischen Schritt». Neue Zahlen zeigen, dass das Angebot schon besser geworden ist: Gingen 2006 noch 13,6 Prozent der Kleinen in die Krippe oder zur Tagesmutter, sind es inzwischen 15,5 Prozent. «Es tut sich was», sagte von der Leyen. Der Ausbau müsse aber noch schneller gehen, damit endlich die «ellenlangen Wartelisten» abgebaut würden. Im Westen gibt es besonders Nachholbedarf: Dort stehen für nur knapp 9,9 Prozent der unter Dreijährigen Angebote zur Verfügung, in den neuen Bundesländern dagegen für 41 Prozent.

Das angestrebte Angebot entspricht europäischem Standard

Das Gesetz, das bis Jahresende beschlossen und verkündet sein muss, regelt die finanziellen und organisatorischen Einzelheiten. Das angestrebte Angebot für 35 Prozent der Unter-Drei-Jährigen entspricht europäischem Standard und der bundesweiten Nachfrage. Der Bund steuert zu dem mit Ländern und Kommunen vereinbarten Ausbau vier Milliarden Euro bei. 2,15 Milliarden Euro für Investitionskosten stehen seit Jahresanfang bereit. Davon wurden 300 Millionen Euro bereits angefordert, wie von der Leyen berichtete.

Das Kinderförderungsgesetz regelt die Bereitstellung von 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten bis 2013, anschließend 770 Millionen Euro jährlich. Die Förderung gilt auch für private Anbieter wie Betriebskindergärten, wenn sie den Anforderungen genügen.

Hilfe von Tagesmüttern

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz greift ab dem dritten Lebensjahr. Der war bereits Ende der 90er Jahre im Rahmen des Kompromisses zum Abtreibungsparagrafen 218 vom Bundestag beschlossen worden. Die neuen Kleinkinder-Betreuungsangebote sollen bis 2013 zu 30 Prozent mit Hilfe von Tagesmüttern geschaffen werden. Die anderen Plätze werden in Kindertagesstätten eingerichtet.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Bundesjugendring und die Partei Die Linke kritisierten, dass künftig auch private «profitorientierte Kita-Unternehmen» in den Genuss staatlicher Subventionen kommen können. Die entsprechende Passage im Gesetz war nach Forderungen der SPD bereits abgeschwächt worden.

Betreuungsgeld in Aussicht gestellt

Strittig zwischen den Koalitionspartnern – insbesondere zwischen CSU und SPD – bleibt auch ein im Gesetz ab 2013 in Aussicht gestelltes Betreuungsgeld für solche Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita geben wollen. Einzelheiten dazu sollen nach dem Gesetzestext erst vom nächsten Bundestag geregelt werden.

Neu ist auch, dass bereits während der Ausbauphase bis 2013 Anspruch auf einen der knappen Betreuungsplätze nicht nur berufstätige Eltern erhalten, sondern auch solche, die erst noch Arbeit suchen. «Damit fällt eine der letzten Hürden für alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben», heißt es in der Begründung des Ministeriums.

«Kommerzialisierung durch die Hintertür»

Die jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Golze, kritisierte die Berücksichtigung auch von Privatunternehmen bei der Kinderbetreuung. «Das ist Kommerzialisierung durch die Hintertür», sagte Golze. Ina Lenke (FDP) warf dagegen der SPD vor, eine noch größere Ausweitung der privaten Kinderbetreuung «aus ideologischen Gründen» zu verhindern. Auch Betriebskindergärten und Tagesmütter werden heute schon heute staatlich gefördert. Für Ekin Deligöz von den Grünen ist der Gesetzentwurf unzureichend. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz und der Ausbauzeitraum bis 2013 sei auch zu lang. (AP/dpa)


 
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