28.12.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Mitarbeiter von Arche de Zoé und ihr Anwalt vor dem Gerichtssaal
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die im Tschad verurteilten Entwicklungshelfer sind zurück in ihrer Heimat. Sie sollen ihre Strafe in einem französischen Gefängnis verbüßen. Spekulationen über den kurzen Prozess legen eine Absprache zwischen den Staatschefs nahe.
Zwei Tage nach ihrer Verurteilung zu acht Jahren Zwangsarbeit wegen versuchter Kindesentführung sind sechs Franzosen am Freitag aus dem Tschad in ihre Heimat zurückgekehrt. Der Sonderflug landete am Abend in Bourget bei Paris. Die sechs Verurteilten sollten nach ihrer Ankunft einem Staatsanwalt vorgeführt und in ein französisches Gefängnis gebracht werden. Die Strafe soll demnächst in eine Haftstrafe umgewandelt werden, weil es in Frankreich keine Zwangsarbeit gibt. Eine Begnadigung ist jedoch nur durch den Tschad möglich. Das tschadische Gericht hatte die Mitarbeiter der Hilfsorganisation Arche de Zoé außerdem zu einer Millionenstrafe verurteilt.
Die Helfer waren am Mittwoch für schuldig befunden worden, die Entführung von 103 Kindern nach Frankreich geplant zu haben. Ein Gericht in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena hatte sie zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Frankreich hatte am Donnerstag ihre Überstellung beantragt. Grundlage ist ein Justizabkommen zwischen beiden Ländern von 1976.
Der französische Präsident Nicolas Sarkozy hatte nach der Festnahme angekündigt, alle inhaftierten Franzosen aus dem Tschad zu holen, «egal, was sie getan haben». Französischen Medienberichten zufolge waren der nur vier Tage dauernde Prozess in N'Djamena und die anschließende Auslieferung nach Frankreich Teil einer Absprache zwischen Sarkozy und seinem tschadischen Amtskollegen Idriss Deby.
Die französische Regierung steht derzeit in der Kritik, weil sie die Aktion nicht rechtzeitig verhindert hatte, obwohl sie seit Monaten darüber informiert gewesen war. Nach Medieninformationen hatte das Außenministerium die Hilfsorganisation zwar gewarnt, aber nicht alle betroffenen Stellen ausreichend informiert. (dpa/AP)