Dignitas ruft konträre Reaktionen hervor: Zuspruch oder Protest
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Ein Zürcher Gericht hat der Beschwerde von Dignitas gegen ein Nutzungsverbot stattgegeben. Die Sterbehilfe-Organisation darf jetzt in einem Industriegebiet bei Selbsttötungen assistieren.
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas darf in einem Gewerbegebiet im schweizerischen Ort Schwerzenbach bis auf weiteres Menschen in den selbstgewählten Tod begleiten. Das Zürcher Verwaltungsgericht gab der Dignitas-Beschwerde gegen ein Nutzungsverbot statt. Für eine Wohnliegenschaft in Maur gilt das Verbot dagegen weiterhin. Jüngst war die Organistaiuon auf einen Parkplatz ausgewichen, wo sie Schwerstkranken das Sterben ermöglichte. Die Fälle hatten für heftige Kritik gesorgt. (AP)