Schoeps scheitert im Bilderstreit an US-Gericht21. Nov 2007 10:09  |  Eine juristische Niederlage für Schoeps | Foto: mmz/Katy Otto |
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Die Klage des Großneffen von Paul von Mendelssohn-Bartholdy um ein Picassobild ist zurückgewiesen worden. Das 60 Millionen Dollar Gemälde gehört jetzt dem britischen Musical-Komponisten Andrew Lloyd Webber.
Der Direktor des Potsdamer Moses-Mendelssohn-Zentrums, Julius H. Schoeps, hat im Streit um ein Picasso-Gemälde in den USA eine juristische Niederlage erlitten. Ein Richter in New York wies seine Klage gegen die Kunststiftung des britischen Musical-Komponisten Andrew Lloyd Webber, dem derzeitigen Besitzer des Bildes, aus formalen Gründen zurück. Schoeps sei zu der Klage nicht berechtigt gewesen, da nicht klar sei, ob er der rechtmäßige Erbe wäre. Schoeps macht geltend, dass sein Großonkel Paul von Mendelssohn-Bartholdy 1934 von den Nationalsozialisten gezwungen worden sei, das Kunstwerk zu verkaufen.
Der Wert des Bildes - ein Porträt von Picassos Freund Angel Fernandez de Soto aus dem Jahr 1903 - wird auf bis zu 60 Millionen Dollar, also 47 Millionen Euro, geschätzt. Schoeps hatte im vergangenen Jahr verhindert, dass die Webber-Stiftung das Bild versteigerte. Der Richter argumentierte nun, das Bild habe seit dem Tod des jüdischen Bankiers 1935 allein in New York vier Mal den Besitzer gewechselt. Zuletzt erwarb die Stiftung das Kunstwerk 1995 für gut 29 Millionen Dollar. Schoeps habe nicht das Recht für eine Klage, ohne als persönlicher Vertreter des Vermögens seines Großonkels legitimiert zu sein. Dieser habe das Bild in seinem Testament nicht erwähnt, und es sei für das Gericht keineswegs klar, dass er zum Zeitpunkt seines Todes noch der Besitzer gewesen sei. (AP)
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