05. Jun 2007 08:38
Zwei Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo können nicht so schnell verurteilt werden, wie es sich die US-Regierung wünscht. Die zuständigen Militärrichter wiesen die Anklagen zurück.
Bei den Bedenken geht es vor allem um die Einstufung der beiden Angeklagten, des Kanadiers Omar Khadr und des mutmaßlichen früheren Leibwächters und Chauffeurs von Al-Qaeda-Anführer Osama bin Laden, Salim Ahmed Hamdan. Sie waren vor Jahren als «feindliche Kombattanten» eingestuft wurden. In dem betreffenden Military Commissions Act heißt es ausdrücklich, dass nur «unrechtmäßige feindliche Kombattanten» vor die Tribunale gestellt werden können. Also fehlte das Wort «unrechtmäßig». Auf Grund einer Klage von Hamdan hatte der Oberste Gerichtshof der USA im vergangenen Jahr das frühere System von Militärtribunalen für verfassungswidrig erklärt. Der Kongress erließ daraufhin neue Richtlinien für die Tribunale, die US-Präsident George W. Bush unterzeichnete.
Khadr wurde im Alter von 15 Jahren festgenommen und inhaftiert. Dem heute 20-Jährigen wurden Mord, Verschwörung und Unterstützung des Terrorismus vorgeworfen. Er soll bei einem Feuergefecht in Afghanistan im Juli 2002 einen US-Soldaten mit einer Granate getötet haben. Seine Anwälte beschrieben ihn als Kindersoldaten, der rehabilitiert und nicht inhaftiert werden sollte. Khadr bleibt auch nach der Entscheidung des Tribunals in Guantánamo.
Salim Ahmed Hamdan, der seit Mai 2002 in Guantanamo festgehalten wird, werden Verschwörung und die Unterstützung des Terrorismus vorgeworfen. In der Anklage erklärten die Streitkräfte, Hamdan sei in die Bombenanschläge auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania 1998, den Anschlag auf das US-Kriegsschiff «USS Cole» 2000 und die Anschläge vom 11. September 2001 verwickelt. Er habe als Bin Ladens Fahrer und Leibwächter gearbeitet und habe außerdem Waffen an die Al Qaeda und ihre Verbündeten geliefert. (AP)