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Überwachungs-Wahn in New York gestoppt

16. Feb 2007 13:14
Hier filmt ein New Yorker Polizist zu Recht
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Seit dem 11. September ist jede Menschenansammlung für die New Yorker Polizei ein Grund, Videokameras einzuschalten - meist ohne Wissen der Gefilmten. Dem wurde jetzt ein Ende gesetzt.

Die New Yorker Polizei darf künftig nicht mehr nach Belieben Menschenansammlungen filmen und überwachen. Ein Gericht entschied, dies gehe viel zu weit und schränke das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein, wie die «New York Times» berichtet.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte die Polizei in der US-Metropole Videoüberwachung drastisch ausgeweitet. Die Sorge, dass eine weitere Aktion ähnlicher Art geplant sein könnte, heiligte dabei die Mittel: Sicherheitskräfte wollten sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sie hätten irgendetwas nicht rechtzeitig mitbekommen.

Klare Hinweise auf Ungesetzliches

Richter Charles S. Haight vom Bezirksgericht Manhattan urteilte, nur solche Menschengruppen dürften gefilmt und die Bänder anschließend archiviert werden, von denen «ungesetzliche Aktivitäten» zu erwarten seien. Klare Hinweise darauf müssten die Videoüberwachung legitimieren.

2005 hatte die Polizei zwei Demonstrationen gefilmt – einen Protestzug in Harlem und eine Gruppe Obdachloser vor dem Haus von Bürgermeister Michael R. Bloomberg. Es habe für diese Überwachung keinen Anlass gegeben, so Haight in New York. «Es gab keinen Grund zu vermuten, dass dort terroristische Aktivitäten geplant seien», sagte er zur Begründung seines Urteils.

«Niemand verschließt die Augen»

Der Richter räumte ein, er habe vielleicht selbst durch zu ungenaue Urteile in der Vergangenheit mit dazu beigetragen, dass die Polizei fast grenzenlos alles filmte, was nach einer Menschenansammlung aussah. 2003 hatte er Videoüberwachung schon einmal eingeschränkt, dieses jedoch nicht klar genug getan.

«Niemand verschließt die Augen vor den Gefahren in der Stadt New York», sagte Haight jetzt laut der «New York Times». «Die Polizei tut alles, um diese Gefahren von den Bürgern abzuwehren und diejenigen zu bestrafen, die anderen Schaden zufügen.» Dies dürfe jedoch kein Freibrief für die Einschränkung von Grundrechten sein.

Als Demonstranten verkleidet

Jethro M. Eisenstein, einer der Anwälte, die gegen die Videoüberwachung protestierten, freute sich über das Urteil. Nun sei es endlich möglich, gegen die Praxis der New Yorker Sicherheitskräfte vorzugehen, oftmals verdeckt Ereignisse mitzuschneiden. Er kenne Fälle, so Eisenstein in der «New York Times», in denen Polizisten als Demonstranten verkleidet bei Protestmärschen mitzogen oder bei Beerdigungen am Grab ums Leben gekommener Fahrradfahrer weinten.

Auf Brücken, Flughäfen, in Tunnels, der U-Bahn und im Straßenverkehr darf die Polizei laut Richterbeschluss ihre Videoüberwachung weiter handhaben wie gehabt. Doch Menschen, die «einfach nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und sich versammeln», sind künftig Tabu.

 
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