Anwalt: Bush behindert mit «Manipulationen» Milliardenklage von Holocaust-Überlebenden
04.10.2004
Herausgeber: netzeitung.de
US-Präsident George W. Bush hat durch strategische Richterwahl am Bundesbezirksgericht für Washington D.C. Einfluss auf ein Verfahren genommen - und zwar aus persönlichen Gründen. Diesen schweren Vorwurf erhebt der Düsseldorfer Anwalt Peter Wolz. Das Verfahren berühre amerikanische Interessen - so die Lesart des Präsidenten.
Bundesrichterin Rosemary M. Collyer sei, so Wolz zur Netzeitung, von Bush eigens dazu ans Bezirksgericht berufen worden, eine Klage von Holocaust-Überlebenden gegen die US-Regierung abzuweisen. Diese verlangen wegen Unterlassung einer militärischen Intervention gegen das NS-Vernichtungslager Auschwitz 40 Milliarden Dollar Schadenersatz.
Als Wolz von Bushs «Manipulation» erfuhr, hat er die Klagesumme gegen die Bush-Familie auf 400 Millionen Dollar erhöht. Der Großvater des Präsidenten, Prescott Bush, hat demnach in den Dreißiger- und Vierzigerjahren bei Geschäften mit deutschen Konzernen aus den Verbrechen der Nazis Profit gezogen, der durch die Klage abgeschöpft werden soll. Über diese Klage, die ebenfalls beim Washingtoner Bundesbezirksgericht eingereicht wurde, ist bisher nicht entschieden.
Collyer, bis zu ihrer Berufung Anwältin mit dem Spezialgebiet Arbeitsrecht, war zur Regierungszeit der US-Präsidenten Ronald Reagan und George H. W. Bush General Counsel des National Labor Relations Board (1984-89) und Vorsitzende der Bundeskommission für Bergwerkssicherheit und Gesundheitsaufsicht (1981-1984).
Collyer sei im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts schon im Zusammenhang mit der Sammelklage genannt worden, bevor ihre Berufung für das Amt durch den Präsidenten vom US-Senat bestätigt wurde, sagt Wolz. Sie sei auch zuvor als Anwältin mit der Sache befasst gewesen. Wolz stützt seine Vorwürfe auf die Angaben jüdischer Kreise in Washington, die ihn gewarnt hätten, bei der Berufung Collyers sei «Doping» im Gange.
Die Politisierung von Richterwahlen ist eine vielkritisierte Spezialität der amerikanischen Politik. Die Regierungen wechseln - Richter aber bleiben im Amt.
Unter George W. Bush habe sich die Praxis der politischen Richterwahl verschärft, meinen Kritiker. Bushs Richternominierungen hätten zum Ziel, den Einfluss der Rechten auf die Rechtsprechung zu zementieren und die Wiederwahl des Präsidenten (der per Richterspruch ins Amt gekommen war) abzusichern, stellte etwa die Bürgerrechtsgruppe «Alliance for Justice» in einer Untersuchung fest. Bush hatte zu Beginn seiner Amtszeit sogar acht von neun liegengebliebene Richterberufungen seines Vorgängers Clinton widerrufen.
Collyer lehnte die Sammelklage dann bereits knapp fünf Monate nach ihrem Amtsantritt in einem Gutachten vom 23. April 2003 ab. Sie entschied nach Aktenlage auf der Basis einer Empfehlung der US-Regierung, dass ihr Gericht nicht zuständig sei, da die Kläger den Schadensersatz nicht zunächst bei der Regierung beantragt hätten. Gegen Zivilklagen dieser Art seien die USA immun, so lange das Parlament nicht die staatliche Souveränität eigens aufhebe.
Die Kläger hatten sich indessen auf die «Nürnberger Prinzipien» berufen, die auch der UN-Charta zu Grunde liegen. Collyer ging darauf nicht ein.
Der Begriff Verbrechen (crimes) «against humanity» wurde im Nürnberger Recht zum ersten Mal verwendet. «Humanity» kann mit «Menschlichkeit», aber auch mit «Menschheit» übersetzt werden. Das Nürnberger Recht stellt die Verfolgung solcher Delikte über die Immunität und Souveränität staatlichen Handelns und den «Politikvorrang», und es ist rückwirkend anwendbar, weil es sich auf teils Jahrtausende alte Rechtstraditionen der Kulturvölker sowie auf die Völkerbundakte von 1919 bezieht. Nach Wolz' Auslegung ist die Position von Richterin Collyer daher falsch, weil sich aus dem Nürnberger Recht bei «crimes against humanity» ein völkerrechtlicher Automatismus zu Intervention und Strafverfolgung ergibt. Auf den berufe sich die Bush-Regierung im Übrigen selbst, wenn sie den Irak-Krieg rechtfertige und Saddam Hussein den Prozess mache.
Wolz kritisiert, dass Collyer «den Fall ohne Anhörung der Kläger und ohne sich mit dem Nürnberger Recht zu befassen einfach wie irgendeinen Fall der Staatshaftung behandelt hat». Er wunderte sich im Gespräch mit der Netzeitung auch darüber, dass die Richterin in wenigen Monaten komplexe Zusammenhänge gewürdigt haben will, mit denen andere Juristen sich jahrelang auseinandergesetzt hätten. Aber Wolz stellt ohnehin in Abrede, dass die Richterin bei ihrer Entscheidung unabhängig war: «Das ist doch eine schöne Karriere, von der Anwältin zur Bundesrichterin.»
Dem Collyer-Gutachten misst Wolz zwar keine Rechtskraft zu, weil es den Klägern nicht wirksam zugestellt worden sei. Doch hat er darauf unter anderem mit dem Antrag auf Nothilfe an den UN-Gerichtshof in Den Haag reagiert, die Klage zu prüfen. Ob das Haager Gericht den Antrag annimmt, ist laut Wolz noch offen - derzeit wird geprüft, ob Wolz' Mandanten dort zu Anträgen berechtigt sind.
Damit scheiterte er. «Das größte Tabu des Zwanzigsten Jahrhunderts» ist laut Wolz der Plan B der Roosevelt-Regierung: Bei den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg sollten demnach nicht nur die Täter und Hitlers unmittelbare Financiers, sondern auch deren Geschäftspartner und Helfer im Ausland zur Verantwortung für Völkermord und Vernichtungskrieg gezogen werden.
Wolz meint, die Nürnberger Prinzipien zur Verfolgung von «Verschwörungen» zu Völkermord und Angriffskrieg als Relikt dieses Plans auslegen zu können. Als Mitglied der Vereinten Nationen seien die USA ans Nürnberger Recht gebunden, das von der UNO-Generalversammlung im Dezember 1946 als «allgemeingültiges Recht» anerkannt worden sei. Dass es trotz dieser Prinzipien weder in den Nürnberger Prozessen noch später dazu gekommen ist, die Rolle der internationalen Hochfinanz in Hitlers Krieg erschöpfend zu klären, führt Wolz darauf zurück, dass «Big Money» in den USA sich dagegengestellt habe.
Die Kläger kratzen am Bild der moralischen Siegermacht USA, indem sie auf den ausgeprägten Antisemitismus in weiten Teilen der amerikanischen Elite hinweisen. Demnach hatte der Kalte Krieg schon mit der US-internen Auseinandersetzung um die amerikanischen Kriegsziele und die Unterstützung der Sowjetunion begonnen - ein Thema, das durch die Debatte um Philip Roths jüngsten Roman «Komplott gegen Amerika» in diesen Tagen hohe Aktualität genießt. Roth spekuliert in seinem Buch über die Folgen, die es gehabt hätte, wenn nicht Roosevelt, sondern der Flugpionier und ausgewiesene NS-Sympathisant Charles Lindbergh seinerzeit regiert hätte.
Auch die US-amerikanischen Mittäter sollten sich demnach nicht auf den Grundsatz der Staatssouveränität berufen können. Dies habe auch Bundesrichter Robert H. Jackson in einem Gutachten vertreten, das am 10. Juni 1945 veröffentlicht wurde. Jackson, Chef-Ankläger bei den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg, wollte die Anwendung des Nürnberger Rechts demnach nicht auf die deutschen Haupt-Kriegsverbrecher beschränkt sehen. Noch während die Prozesse liefen, festigte sich die Ost-West-Konfrontation im Kalten Krieg zur neuen Weltordnung, und die Gegner Morgenthaus schienen bestätigt.
Dies stieß in konservativen Kreisen auf massive Kritik, weil die seit dem 19. Jahrhundert gepflegte US-Interventionspolitik durch Akzeptieren einer allgemein gültigen Rechtsgrundlage in ihrer Souveränität in Frage gestellt schien.
Clinton selbst ging denn auch nicht so weit, dem Senat die Ratifizierung des Gründungsakts zu empfehlen, so lange «ernsthafte inhaltliche Zweifel» nicht ausgeräumt seien. Im Frühjahr 2002 setzte sich sein Nachfolger George W. Bush internationaler Kritik aus, indem er in einem Brief an die Vereinten Nationen erklärte, dass die USA sich dem Internationalen Strafgerichtshof nicht stellen würden und damit Clintons Unterschrift unter dessen Gründungsakt praktisch wieder zurückzog.
In dieser Stellungnahme der Regierung vom 30. Mai 2001 heißt es in einer Fußnote, dass «die Vereinigten Staaten die gut vorgetragenen Ausführungen» der Kläger «als wahr akzeptieren».
Zwei Jahre lang fand sich am Bezirksbundesgericht kein weiterer Richter, auf diesen Antrag auf Einstellung des Verfahrens einzugehen - bis zu dem umstrittenen Gutachten von Richterin Collyer.
Damit wird erstmals der Versuch unternommen, das «Tabu» zu brechen und den Erben eines Vertreters der amerikanischen Hochfinanz nach den Prinzipien der Nürnberger Prozesse zur Verantwortung für den Holocaust zu ziehen - «Big Money» trägt nun exemplarisch den Namen der Familie des amerikanischen Präsidenten.
Der Klage stattzugeben, hieße jedoch ohnehin zugleich, alle Verflechtungen amerikanischer Unternehmen mit der deutschen Industrie in der NS-Zeit für Profite aus Sklavenarbeit und Mitverantwortung für die deutschen Verbrechen in Haftung zu nehmen. Wolz hofft darauf, dass im Erfolgsfall auch in den USA ein Fonds eingerichtet wird, in den ein belastetes Unternehmen einzahlen muss, um Klagen wegen Beteiligung an den deutschen Verbrechen zu vermeiden.
Die Kläger sehen es jedenfalls als erwiesen an, dass die US-Regierung unter dem Einfluss der Hochfinanz nicht in gebotenem Maße gegen Deutschland Krieg geführt hatte, um die Opfer des Völkermords zu retten - gewissermaßen zum Schutz ihrer politischen Geschäftsinteressen im Kampf gegen den «jüdischen Bolschewismus». «Auschwitz war nicht nur ein Todeslager, es war das größte Industrieprojekt in Europa», erklärt Wolz - von zentraler Bedeutung für den Plan Hitlers, durch Synthetisierung von Treibstoffen frei vom Mineralölmarkt weiter Krieg führen zu können. Beides war der US-Regierung seit Jahren klar gewesen, Auschwitz galt auch als strategisches Ziel, doch wurde der Luftwaffe der Angriffsbefehl auf das Vernichtungslager verwehrt. Bombardiert wurde die Buna-Fabrik in der Nähe.
Wären wenigstens die Bahnlinien zum Vernichtungslager Auschwitz zerstört worden, hätte mehr als 400.000 ungarischen Juden das Leben gerettet werden können, denen noch bevorstand, dort ermordet zu werden, argumentieren die Kläger. Statt dessen sei der «Goldzug» mit den Habseligkeiten der Opfer durch die US-Armee geraubt worden. Mit der hohen Zahl der Opfer dieser Politik begründen sie ihre Forderungen von 40 Milliarden Dollar an die US-Regierung und von 400 Millionen Dollar an den Erben Prescott Bushs. Das sind für jeden Toten rund 100.000 Dollar.
Die Kläger, die Wolz vertritt, sind allerdings um die 90 Jahre alt.

