Argentinien hebt Amnestiegesetze für Militärs auf
21.08.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Mütter der Plaza de Mayo protestieren gegen die Amnestie für Militärjunta-Mitglieder
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Strafverfolgung von Argentiniens Ex-Militärjunta kann beginnen: Der Senat stimmte für die Aufhebung der Amnestiegesetze. Eine UN-Konvention erhält Verfassungsrang.
Der Weg für die juristische Verfolgung von Angehörigen der ehemaligen Militärjunta in Argentinien ist frei: Nach dem Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstagmorgen auch der argentinische Senat in Buenos Aires für die Aufhebung der Amnestiegesetze für Mitglieder der ehemaligen Diktatur.
Zuvor hatte das argentinische Parlament eine UN-Konvention von 1968 ratifiziert, derzufolge Menschenrechtsverbrechen nicht verjähren. Der Senat in Buenos Aires stimmte am Mittwoch mehrheitlich dafür, die Konvention in den Verfassungsrang zu erheben.
30.000 Opfer der Diktatur von 1976 bis 1983Am Dienstag vor einer Woche hatte bereits das Abgeordnetenhaus die Umsetzung der Konvention über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebilligt. Damit können Vertreter der Militärjunta von 1976 bis 1983 vor Gericht gebracht werden.
Ihnen werden Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen. Während der Diktatur waren in Argentinien zwischen 15.000 und 30.000 Menschen getötet worden. Bei den meisten handelte es sich um junge Oppositionelle, die verschleppt wurden. Viele Leichen wurden nie gefunden.
Schlusspunkt- und BefehlsnotstandgesetzIn den Anfangsjahren der Demokratie wurden 1986 und 1987 auf Druck der Militärs das «Schlusspunktgesetz» (Ley de Punto Final) und das «Befehlsnotstandsgesetz» (Ley de Obediencia Debida) verabschiedet, die Junta-Mitgliedern Straffreiheit zusicherten. Der Oberste Gerichtshof prüft nun, ob die Aufhebung der beiden Amnestiegesetze verfassungsgemäß wäre. (nz)