27.11.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Das Urteil über "Duch" soll im März fallen
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Zehn Jahre Haft sind genug, sagt der Folterchef der Roten Khmer. Kaing Khek lev alias «Duch», fordert vor dem UN-Tribunal in Kambodscha seine Freilassung. Die Opfer und ihre Anwälte sind entsetzt.
Der Folterchef der Roten Khmer, genannt «Duch», hat am Freitag vor Gericht seine Freilassung gefordert. Er habe mit dem Gericht kooperiert und bereits zehn Jahre in Haft verbracht, begründete Kaing Khek Iev, wie «Duch» mit vollem Namen heißt, seine Forderung am vorerst letzten Tag des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft hatte 40 Jahre Haft gefordert.
Der aus kambodschnischen und internationalen Juristen bestehende Gerichtshof legt «Duch» Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord und Folter zur Last. Der 67-jährige leitete während der Schreckensherrschaft der Roten Khmer von 1975 bis 1979 das berüchtigte Foltergefängnis Tuol Sleng in Phnom Penh. Mindestens 15.000 Männer, Frauen und Kinder wurden dort gefoltert und ermordet. Lediglich sieben Menschen überlebten.
Sein kambodschanischer Verteidiger betonte vor dem UN-gestützten Sondertribunal in Phnom Penh, «Duch» sei nur ein kleines Rad in der Mordmaschinerie der Roten Khmer gewesen. Das Gericht lehnte eine Entscheidung über «Duchs» Antrag vor der Urteilsverkündung ab. Das Urteil soll spätestens im März gefällt werden.
«Verbrechen des Gehorsams»«Duchs» ausländischer Verteidiger, der Franzose Francois Roux, hatte in seinem Schlussplädoyer am Donnerstag betont, sein Mandant habe nur Befehle ausgeführt. «Das Verbrechen von Duch war in erster Linie das Verbrechen des Gehorsams», begründete Roux die Forderung nach einer Freilassung.
Entsetzen herrscht indes auf Seiten der Überlebenden. Die Opfer-Anwältin Silke Studzinsky sagte, ihre Mandanten seien geschockt. Die Äußerungen «Duchs» und seines kambodschanischen Anwalts seien ein Schlag ins Gesicht nicht nur für ihre Mandanten, sondern für alle Opfer des Regimes. Die deutsche Anwältin vertritt die Nebenklage mehrerer Opfer der Roten Khmer.
Das wahre Gesicht hinter Reue und Entschuldigungen«Nach dem ersten Schock hat das Ganze aber auch etwas sehr Positives», sagte Studzinsky dem Nachrichtendienst epd. «Denn nun sieht man klar, was sich tatsächlich hinter diesem Gesicht aus Entschuldigungen und Reue verbirgt.» Die Opfer hätten sich immer wieder ernsthaft mit «Duchs» Äußerungen auseinandergesetzt. Nun wüssten sie, woran sie wirklich seien: «Sie fühlen sich an der Nase herum geführt.»
Schon das Strafmaß von 40 Jahren Haft war von der Opferseite bereits schwer kritisiert worden. Der Prozessbeobachter Chum Mey, einer der wenigen Überlebenden von «Tuol Sleng», sagte bei der Verkündung: «Er sollte 70 oder 80 Jahre bekommen. Wenn es nach mir geht, sollte er mit dem Tod am Strang bestraft werden, aber das erlaubt das kambodschanische Recht nicht».
Die Entscheidung, keine lebenslange Haft zu fordern, hing offenbar auch mit den Umständen von «Duchs» Inhaftierung zusammen. Der ehemalige Mathematiklehrer war bereits 1999 verhaftet und etwa acht Jahre in einem Militärgefängnis festgehalten worden, ehe er dem Tribunal übergeben wurde. Nach geltendem Recht hätte man ihn vor seiner offiziellen Anklage jedoch nicht mehr als drei Jahre inhaftieren dürfen.
Vier weitere Ex-Kader angeklagtAußer «Duch» müssen sich noch vier weitere Ex-Kader der Roten Khmer vor Gericht verantworten: Der damaligen Chefideologe Nuon Chea, der ehemaligen Staatschef Khieu Samphan, Ex-Außenminister Ieng Sary sowie dessen Frau, die einstige Sozialministerin Ieng Thirith. Die vier, deren Prozesse noch nicht begonnen haben, lebten jahrelang unbehelligt in Freiheit. Sie behaupten, von den Gräueltaten nichts gewusst zu haben.
Während der Schreckensherrschaft der Roten Khmer kamen schätzungsweise zwei Millionen Kambodschaner um. Der Anführer der Roten Khmer, Pol Pot, kann nicht mehr vor Gericht gestellt werden. Er starb 1998. (dpa/epd/nz)