netzeitung.deStrafe für betrügerische Krebsforscher

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Gefälschte Daten, mangelhafte Publikationen: Über drei Krebsforscher legte die DFG nun einen Bann. Sie dürfen keine DFG-Ämter mehr übernehmen.

BONN/TÜBINGEN. Es war der größte Fälschungsskandal in der Medizinwelt Deutschlands: 1997 wurde bekannt, dass in 94 Arbeiten aus der Krebsforschung Daten manipuliert worden waren, um so Forschungsgelder zu erschleichen. Mutmaßliche
Drahtzieher: Prof. Friedhelm Herrmann und Professorin Marion Brach. Einer, der mitverantwortlich gemacht wurde, ist der Freiburger Onkologe und Forschungsleiter Roland Mertelsmann. Er war jahrelang der Vorgesetzte von Prof. Hermann und soll als Co-Autor an mindestens 29 gefälschten Studienergebnissen mitgewirkt oder zumindest davon gewusst haben.

Während deswegen im baden-württembergischen Wissenschaftsministerium noch geprüft wird, ob ein Disziplinarverfahren gegen die Ex-Koryphäe angestrengt werden soll, wurde die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) inzwischen aktiv.
Keine Gutachten, keine Förderung mehr
Sie hat insgesamt drei an dem Fälscherring beteiligte Krebsmediziner von DFG-Ämtern ausgeschlossen. Mertelsmann dürfe wegen «wissenschaftlichen Fehlverhaltens» drei Jahre lang kein Gutachter mehr sein, nicht in den DFG-Gremien arbeiten und auch keinen Antrag auf Forschungsförderung stellen, teilte die DFG am Freitag in Bonn mit.

Die beiden Tübinger Mediziner Wolfram Brugger und Lothar Kanz wurden zwar von gegen sie erhobenen Fälschungsvorwürfen entlastet. Auf Grund schwerer Mängel in zwei Publikationen seien sie jedoch für zwei Jahre von ihrer Tätigkeit als Gutachter und aus den DFG-Gremien ausgeschlossen.

Gefälschte Daten zu Chemotherapie
Mertelsmann, Abteilungsleiter an der Universitätklinik Freiburg, habe in der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Krebsforscher Prof. Friedhelm Herrmann seine Aufsichtspflicht vernachlässigt. Zudem wurden bei der Durchführung und Veröffentlichung zweier klinischer Studien, an denen Herrmann nicht beteiligt war, «schwerwiegende Mängel festgestellt».

Bei den 1994 und 1995 veröffentlichten Untersuchungen zu einer Hochdosis-Chemotherapie waren nach Angaben einer Untersuchungskommission der Universität Freiburg Ergebnisse weggelassen und damit ein günstigerer Therapieverlauf suggeriert worden. Mertelsmann war in leitender Position an den Studien beteiligt.

Anwälte: Nur Aufsichtspflicht verletzt
Die Freiburger Anwälte Mertelsmanns stellten am Abend in einer Mitteilung fest, ihrem Mandanten werfe die DFG in «keinem einzigen Fall vorsätzliches Verhalten» vor. Die Forschungsgemeinschaft habe ausschließlich Aufsichtspflichtsverletzungen im Bereich wissenschaftlicher Arbeiten beanstandet.

Zudem würden gegen die ärztlichen Leistungen und gegen die medizinische Fürsorge von Mertelsmann und seiner Abteilung keinerlei Vorwürfe erhoben. In dem Schreiben der Anwälte heißt es zum Schluss: «Herr Prof. Dr. Mertelsmann bedauert die Vorwürfe.» Er habe jede Vorsorge getroffen, dass sich die Mängel nicht wiederholen können. (nz mit dpa)