Verhör auf amerikanisch: 

netzeitung.de183 Mal Waterboarding für Scheich Mohammed

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Chalid Scheich Mohammed (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Chalid Scheich Mohammed
Foto: dpa
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Das Waterboarding gilt als Methode, zu Foltern ohne große physische Verletzungen zu hinterlassen. Die Opfer denken dabei, sie seien dem Ertrinken nahe. Offenbar eine alltägliche Praxis im US-Gefängnis Guantanamo.

Der US-Geheimdienst CIA hat das sogenannte Waterboarding - das simulierte Ertränken - bei Verhören von mutmaßlichen Terroristen nach neuen Informationen viel häufiger angewandt als bisher bekannt. So sei allein der als Chefplaner der Anschläge von 11. September 2001 geltende Chalid Scheich Mohammed 183 Mal im Jahr 2003 dieser umstrittenen Verhörmethode ausgesetzt worden, berichtete die «New York Times» am Montag. Die Zeitung sich dabei auf Memos des US-Justizministeriums.

Ein anderer mutmaßlicher Terrorist, Abu Subaida, sei dem Waterboarding 83 Mal ausgesetzt gewesen. Dagegen hatte ein früherer hoher CIA-Mitarbeiter, John Kiriakou, im Jahr 2007 behauptet, Abu Subaida habe bereits nach 35 Sekunden der umstrittenen Verhörmethode alles gestanden.
Zweifel an Effektivität
«Die Tatsache, dass Waterboarding so viele Male wiederholt wurde, könnte Zweifel an der Effektivität aufkommen lassen», schreibt die «New York Times». Auch die Behauptung der Regierung von Ex-Präsident George W. Bush, dass die Verhöre nach strengen Richtlinien durchgeführt worden seien, gerate in Zweifel.

Die «New York Times» hatte bereits 2007 berichtet, dass Chalid Scheich Mohammed über 100 Mal «harten» Verhörmethoden unterworfen worden war. Allerdings wurden damals keine Details bekannt.

Entschädigung für Opfer gefordert
US-Präsident Barack Obama hatte kürzlich Straffreiheit für Folterverhöre angekündigt und damit einen Sturm der Entrüstung auch unter vielen seiner Anhänger ausgelöst. Am Montag wollte Obama das CIA-Hauptquartier besuchen und dort vor Mitarbeitern sprechen.

Unterdessen warf der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, den USA vor, gegen das Völkerrecht zu verstoßen, sollten sie Folterer aus den Reihen des Geheimdienstes CIA nicht bestrafen. Staaten hätten sich völkerrechtlich verpflichtet, Folterer strafrechtlich zu verfolgen, sagte Nowak in einem Interview der österreichischen Zeitung «Der Standard». Das Wichtigste sei jetzt eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Instanz, meinte Nowak. «Es ist ganz wichtig, dass die Opfer eine Entschädigung bekommen.»

«Psychologisches Unbehagen»
Obama hatte vergangene Woche erklärt, er wolle CIA-Mitarbeiter nicht wegen Folterverhören zur Rechenschaft ziehen. Wer «seine Pflicht im guten Glauben in den Rat des Justizministeriums erfüllt hat», habe keine Verfolgung zu befürchten.

Zugleich ließ Obama interne Aufzeichnungen aus der Bush- Regierungszeit mit detaillierten Beschreibungen und juristischen Rechtfertigungen brutaler Verhörmethoden veröffentlichen. In den vier Papieren aus den Jahren 2002 und 2005 werden detailliert 14 Verhörmethoden beschrieben. Gebilligt wurden demnach Methoden wie Gefangene gegen eine Wand zu schleudern, sie nackt auszuziehen, um «psychologisches Unbehagen» auszulösen, sie mit eiskaltem Wasser zu traktieren und Schlafentzug für mehr als 48 Stunden. Auch leichte Schläge ins Gesicht und in die Weichteile zählten zum genehmigten Instrumentarium während der Verhöre. Ziel sei es gewesen, «Grauen» zu erregen, heißt es in einer Fußnote. (dpa)