Bereitschaftsdienst:
Parlament kämpft gegen Dauerarbeit
17.12.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Theoretisch gilt in der EU schon seit 1993 eine Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden pro Woche. Dabei handelt es sich um einen Jahresdurchschnitt, es bleibt also Spielraum, Arbeitnehmern bei guter Auftragslage oder Termindruck phasenweise auch mehr Wochenstunden zuzumuten. Doch können über Tarifverträge Arbeitszeiten von mehr als 48 Wochenstunden festgelegt werden.
Die Bundesregierung, Großbritannien und eine Reihe von osteuropäischen Staaten wollen an diesen Ausnahmeregeln festhalten und allenfalls eine absolute Obergrenze von 65 Stunden akzeptieren. Zudem wollen die Regierungen den Bereitschaftsdienst in inaktive und aktive Zeiten unterteilen. Nur die aktive Zeit, in der beispielsweise ein Krankenhausarzt tatsächlich operiert, sollte nach ihrer Auffassung als Arbeitszeit gerechnet werden. (AP)

