Entscheidung in Den Haag:
Gericht lässt Völkermordklage gegen Serbien zu
18.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Mit der Entscheidung wies das höchste UN-Gericht den Antrag Serbiens auf Abweisung der Klage zurück. Er war von Kroatien in der ersten Fassung bereits 1999 eingereicht worden. Darin wird dem ehemaligen Jugoslawien, dessen Rechtsnachfolger Serbien ist, vorgeworfen, während des kroatischen Unabhängigkeitskriegs einen Völkermord an Kroaten begangen zu haben.
Serbien hatte hingegen geltend gemacht, dass zwar Verbrechen verübt worden seien, die Schwelle zum Völkermord dabei jedoch in keinem Fall überschritten worden sei. Während des Kampfes Kroatiens um seine Unabhängigkeit hatten kroatische Serben mit Unterstützung der Regierung in Belgrad in den von ihnen dominierten Gebieten die kroatische Bevölkerung vertrieben. Dabei wurden Tausende Menschen brutal ermordet, ganze Dörfer wurden geplündert.
Ob es zu einer Verurteilung Serbiens kommt, ist völlig offen. Zuvor war bereits Bosnien-Herzegownia mit einer Völkermord-Klage gegen Serbien gescheitert. Der Gerichtshof urteilte im vergangenen Jahr, Belgrad könne eine Verantwortung für das verbrecherische Vorgehen bosnisch-serbischer Milizen in Bosnien nicht nachgewiesen werden. (dpa)

