06.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Weiß nicht recht wohin: Omar Bin Laden
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Er werde in seiner Heimat nicht verfolgt: So begründete ein Madrider Gericht die Ablehnung eines Asylantrags von Omar Bin Laden. Der hält sich immer noch im Transitbereich des Flughafens auf.
Spanien hat das Asylgesuch eines Sohnes von El- Qaeda-Anführer Osama Bin Laden abgelehnt. Das Madrider Innenministerium begründete die Entscheidung damit, dass der 27-jährige Omar Osama Bin Laden in seinem Heimatland Saudi-Arabien politisch nicht verfolgt werde. Es stützte sich nach Presseberichten vom Donnerstag dabei auf ein Gutachten der UN-Flüchtlingsbehörde (UNHCR).
Omar Osama bin Laden, das vierte von 19 Kindern des El-Qaeda-Terroristen, hatte seinen Asylantrag damit begründet, dass er sich weder in seiner Wahlheimat Ägypten noch in einem anderen Land der Region sicher fühle. Großbritannien hatte ihm vor mehreren Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung versagt.
Der Sohn des weltweit gesuchten Terrorführers hält sich seit Anfang der Woche im Transitbereich des Flughafens Madrid-Barajas auf. Er war mit seiner britischen Ehefrau an Bord einer Maschine nach Madrid gekommen, die auf dem Flug von Kairo nach Casablanca einen Zwischenstopp in der spanischen Hauptstadt eingelegt hatte. Gegen die Entscheidung der spanischen Behörden kann er Einspruch einlegen. Sollte dieser ebenfalls abgelehnt werden und die UN-Behörde bei ihrer Einstellung bleiben, könnte Spanien Omar Bin Laden sofort abschieben. (dpa)