Abstimmung der UN-Vollversammlung: 

netzeitung.deSerbiens Etappensieg gegen das Kosovo

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Die UN-Vollversammlung (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die UN-Vollversammlung
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Auf der einen Seite sucht Belgrad die Annäherung an die EU. Gleichzeitig aber brüskiert die serbische Regierung 22 der 27 EU-Mitglieder, die das Kosovo anerkannt haben. Das kann nicht konfliktfrei bleiben, analysiert Frank Herold .

Jugoslawien ist untergegangen, doch die heutige Belgrader Führung konnte noch einmal jenes hohe Ansehen nutzen, das einst Marschall Tito als Führer der Blockfreien errungen hatte. Unter den früheren Mitgliedern dieser Bewegung fand die serbische Regierung jetzt Unterstützung für ihren Vorstoß, die Unabhängigkeit des Kosovo vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag überprüfen zu lassen. Für den Antrag stimmten in der Uno-Vollversammlung in New York 77 Staaten, sechs stimmten dagegen, 74 enthielten sich.

Das ist ein Etappensieg auf dem Weg, die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom Februar für nichtig zu erklären. Selbst serbische Politiker weisen aber darauf hin, wie heikel dies für die Regierung noch werden kann. Auf der einen Seite sucht Belgrad die Annäherung an die Europäische Union, um möglichst rasch Mitglied zu werden. Gleichzeitig aber brüskiert man mit dem Vorstoß 22 der 27 EU-Mitglieder, die das Kosovo anerkannt und dabei geltend gemacht haben, die juristische Situation sei vorher gründlich abgeklärt worden. Das kann nicht konfliktfrei bleiben.
EU-Mitglieder enthielten sich
Die Konfrontation suchen beide Seiten jedoch zu vermeiden. Die EU-Mitglieder enthielten sich in New York der Stimme, weil man trotz aller Differenzen in der Kosovo-Frage geschlossen auftreten wollte. Aber es sollte auch nicht das Recht eines jeden Staates blockiert werden, den IGH anzurufen. Serbien wiederum verzichtete auf die schärfste Waffe. Möglich gewesen wäre eine Klage gegen andere Staaten - darunter Deutschland - wegen Bruch des Völkerrechts. Die Belgrader Führung will jedoch lediglich ein Rechtsgutachten. Bindende Wirkung haben Entscheidungen des IGH ohnehin nicht, denn so viel Macht mochten die USA und Russland dem Gerichtshof bei seiner Gründung nicht übertragen.

Dem Gericht steht nun eine Gratwanderung bevor, denn juristisch betrachtet liegen zwei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts faktisch unauflöslich im Widerspruch: die Unverletzlichkeit von staatlichem Territorium, wie sie Artikel 2 der UN-Charta garantiert, und das Selbstbestimmungsrecht der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo. Was wiegt schwerer?

Recht verwirkt
Jene Staaten, die den Kosovo anerkannt haben, machen geltend, Serbien habe sein Recht verwirkt, weil es seine Verfügungsgewalt zunächst wie ein Kolonial- oder Apartheidregime handhabte und dann zu ethnischen Säuberungen missbrauchte. Die Belgrader Regierung wendet ein, dass noch immer die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates gilt. Sie schlägt den Kosovo dem serbischen Staatsgebiet zu, ist allerdings von der Wirklichkeit schon seit Jahren überholt. Gegen eine neue Resolution sperrt sich Russland mit einer Veto-Drohung. Das von Belgrad unabhängige Kosovo aber existiert mit allen politischen und verwaltungstechnischen Institutionen, so unzulänglich diese auch noch funktionieren mögen.

Verändern ließe sich das nur gegen den bewaffneten Widerstand der Albaner. Gewalt aber schließt die Belgrader Regierung kategorisch aus. So hat der Vorstoß in Den Haag vor allem einen innerserbischen Hintergrund: Die Regierung hält sich gegenüber der radikal-nationalistischen Opposition den Rücken frei und kommt ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung nach, das Kosovo als Wiege des Serbentums zu verteidigen. Das Gutachten wird in zwei Jahren erwartet. Bis dahin fließt noch viel Wasser Save und Donau herunter.

Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der «Berliner Zeitung».