Sondergericht in Guantanamo:
Einige Aussagen unter Zwang nicht verwendbar
22. Jul 2008 19:45
 |  Fahrer bin Ladens: Nur des Geldes wegen? | Foto: AP |
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Der Angeklagte Hamdan war Fahrer von Al Qaeda-Chef Osama bin Laden. 2001 wurde er in Afghanistan gefasst, jetzt muss er sich vor einem Sondergericht auf Guantánamo verantworten. Er ist nur der erste.
Die Anklage hat im US-Militärprozess gegen den ehemaligen Fahrer von Terroristenchef Osama bin Laden eine Niederlage erlitten: Das Gericht im Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba erklärte einige der Aussagen des Angeklagten Salim Ahmed Hamdan für nicht verwendbar, weil sie unter «Anwendung von Zwangsmitteln» entstanden seien. Das meldete die «Washington Post».
Militärrichter Keith Allred wies den Angaben zufolge alle Aussagen zurück, die Hamdan während seiner Gefangenschaft in Afghanistan von Ende 2001 an gemacht hatte. Hamdan hatte erklärt, er sei misshandelt und gefoltert worden. Einige der Aussagen gehörten zur Kernargumentation der Anklage.
Umstände der Verhöre sind darzulegen
Allerdings lehnte es der Richter ab, auch die Aussagen zu verwerfen, die Hamdan nach seiner Aufnahme im Gefangenenlager Guantánamo machte. Dort seien die Aussagen Hamdans unbeeinflusst von Zwangsmaßnahmen gewesen. Allred erlegte der Anklage aber auf, darzulegen, unter welchen Umständen die Verhöre stattfanden.
Die Anklage erklärte, sie wolle ungeachtet der Entscheidung mit dem Prozess fortfahren. «Man bekommt nicht immer alles, an dem man interessiert ist. Aber das schmälert nicht unsere Zuversicht, dass wir Mr. Hamdans Vergehen in vollem Umfang darstellen können», sagte Chefankläger Lawrence Morris der Zeitung.
Erster offizieller Prozess seit Schaffung der Sondergerichte
Der Prozessauftakt vom Montag war der erste offizielle seit Schaffung der Sondergerichte, die die US-Regierung nach den verheerenden Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet hatte. Etliche Prozesse werden folgen, darunter auch welche gegen Männer, denen das Aushecken der Attacke gegen das World Trade Center vorgweorfen wird.Hamdan wird Verschwörung, Unterstützung von Terroristen sowie Waffenschmuggel vorgeworfen, Die Ankläger werfen Hamdan vor, er sei faktisch Bodyguard Bin Ladens gewesen und habe ihm dabei geholfen, der Verfolgung durch US-Spezialfahnder zu entkommen.
Detaillierte Aussagen über Aufenthaltsorte Bin Ladens
Hamdan bestritt alle Vorwürfe zum Prozessauftakt am Montag und erklärte sich für unschuldig. Die Verteidigung erläuterte, Hamdan sei ein bezahlter Fahrer gewesen, der sich seinen Lebensunterhalt verdient habe, aber kein Dschihaddist. Im Falle einer Verurteilung droht dem aus dem Jemen stammenden Mann lebenslange Haft. Unter den unter Zwang gemachten Aussagen seien auch detaillierte Beschreibungen über den Aufenthaltsort Bin Ladens gewesen, hieß es.
Die Verfahren vor dem Sondergericht sind international umstritten, weil die Angeklagten weniger Rechte als in normalen Militärprozessen oder Zivilverfahren haben. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von «Prozessen zweiter Klasse, die die US- Regierung ihren Bürgern niemals zumuten würden». (dpa)