27.06.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Findet Todesstrafe in manchen Fällen nötig: Barack Obama
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Seltene Einigkeit: Als «die finalste Verletzung der Menschenrechte«, bezeichnete Grünen-Chefin Roth die vom US-Präsidentschaftskandidaten verteidigte Todesstrafe - damit ging auch die CSU d'accord.
Die Forderung des designierten demokratischen US-Präsidentschaftskandidaten Barack Obama nach der Todesstrafe für Kinderschänder ist in Deutschland auf Kritik gestoßen. Obama sollte sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth der «Bild»-Zeitung laut Vorabmeldung.
«Die Todesstrafe ist die finalste Verletzung der Menschenrechte und des Rechts auf Leben. Sie ist nicht zu rechtfertigen, auch nicht zur Bestrafung schlimmster Verbrechen.» CSU-Chef Erwin Huber sagte, dass das Verbot der Todesstrafe absolute Gültigkeit haben müsse. «Vielleicht kommt so mancher Obama-Bewunderer in Deutschland jetzt ins Grübeln», wurde Huber zitiert. Ähnlich äußerte sich der CDU-Außenpolitiker Eckart von Klaeden.
Obama: Todesstrafe muss möglich seinSowohl Obama als auch sein republikanischer Konkurrent John McCain hatten sich zuvor gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs ausgesprochen, das die Todesstrafe für Kinderschänder für verfassungswidrig erklärte. Die Vergewaltigung eines sechs oder acht Jahre alten Kindes sei ein derart abscheuliches Verbrechen, dass die Anwendung der Todesstrafe unter strengen Auflagen zumindest möglich sein müsse, sagte Obama am Mittwoch in Chicago.
Sein republikanischer Rivale im Rennen um das Weiße Haus, McCain, kritisierte den Spruch des höchsten Gerichts. «Dass es irgendwo in den USA einen Richter gibt, der nicht glaubt, dass die Vergewaltigung eines Kindes das schrecklichste Verbrechen ist (...), ist zutiefst verstörend.» Die Gesellschaft habe kein höheres Gut zu schützen «als die Unschuld unserer Kinder», teilte McCain mit.
Gericht: Verbot «grausamer Bestrafung»Der Supreme Court hatte hingegen geurteilt, dass die Todesstrafe für Kinderschänder gegen den in der Verfassung verankerten Grundsatz verstößt, wonach es keine «grausame und außergewöhnliche Bestrafung» geben dürfe. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 43-Jähriger im US- Staat Louisiana, der wegen Vergewaltigung seiner achtjährigen Stieftochter zum Tode verurteilt worden war.
Insgesamt haben bis jetzt fünf Bundesstaaten diese höchste Strafe erlaubt, wenn das Vergewaltigungsopfer ein Kind ist. Im Gegensatz zu Louisiana durfte die Todesstrafe in den übrigen vier Staaten - Montana, Oklahoma, South Carolina und Texas - aber nur dann verhängt werden, wenn es sich um eine Wiederholungstat handelte. Seit 1964 ist in den Vereinigten Staaten niemand mehr hingerichtet worden, der nicht auch einen Mord begangen hat. Das mit Spannung erwartete Urteil des Obersten Gerichts fiel mit fünf zu vier Stimmen. (dpa/AP)