06.06.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Zwangsarbeiter im KZ Dachau
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Um die Entschädigungsforderungen italienischer Zwangsarbeiter und der Opfer eines NS-Massakers in Griechenland zu sichern, hat ein römisches Gericht die deutsche Villa Vigoni am Comer See mit einer Hypothek belastet. Berlin sucht einen völkerrechtlichen Ausweg.
Die Bundesregierung läuft Sturm gegen eine Entscheidung des obersten römischen Zivilgerichts, wonach Deutschland ehemalige italienische Kriegsgefangene entschädigen soll, die der NS-Staat zur Zwangsarbeit nötigte. Berlin will sich notfalls vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen drohende Schadenersatzklagen wehren. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Freitag, man prüfe das Urteil des Gerichts und behalte sich juristische Schritte vor. Um zu vermeiden, dass die Beziehungen zwischen beiden Ländern belastet werden, haben die Regierungen in Rom und Berlin bereits Kontakt aufgenommen.
Das Kassationsgericht in Rom hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen dürfen. Und auch die Angehörigen der Opfer eines NS-Massakers vom Juni 1944 im griechischen Ort Distomo dürfen nun hoffen, dass sie von Deutschland entschädigt werden. Das Gericht hielt es für zulässig, dass deutsches Vermögen in Italien für deren Entschädigung beschlagnahmt wird. Anwälte der Kläger wollen für die Vollstreckung etwa Goethe-Institute oder das Kulturinstitut Villa Vigoni am Comer See einsetzen. Die italienische Justiz hat die Villa nach einer Klage der Griechen bereits mit einer entsprechenden Hypothek belastet.
Wie der in Florenz ansässige Opfer-Anwalt Joachim Lau am Freitag mitteilte, hat das römische Gericht fast ein Dutzend Entscheidungen zugunsten der ehemaligen italienischen Zwangsarbeiter getroffen. «Fast 600.000 Menschen waren es damals», sagte Lau und bestätigte damit einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung». Rund 100.000 von ihnen leben dem Anwalt zufolge noch und haben Ansprüche an Deutschland. Von den rund 46 Millionen Euro der für die Entschädigung von Zwangsarbeitern eingerichteten Stiftung «Erinnerung, Verantwortung, Zukunft» (EVZ) seien sie ausgeschlossen worden - «mit der fadenscheinigen Erklärung, sie seien Kriegsgefangene gewesen», so Lau.
Zuvor hatte die Bundesregierung das Kassationsgericht angerufen, um den Grundsatz bestätigen zu lassen, dass Staaten nicht vor Gerichten eines anderen Staates verklagt werden können. Doch die italienischen Richter erklärten die Klagen von etwa 50 ehemaligen Zwangsarbeitern für legitim. Die Deportationen seien «ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit» gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich vor italienischen Zivilgerichten auf die Staatsimmunität zu berufen.
Die Haltung des Gerichts ist nach Ansicht von Lau richtungsweisend: «Das ist eine gestandene Rechtsprechung.» Die Bundesregierung sei bereits 2004 vor einem italienischen Gericht gescheitert, nun auch in der zweiten Instanz.
Gegen die Entscheidung des italienischen Gerichts wird die Bundesregierung notfalls gerichtlich vorgehen. «Das ist in der Tat eine Möglichkeit, die man ins Auge fassen könnte. Bevor wir allerdings diesen Schritt tun, wollen wir uns das Urteil zunächst gründlich anschauen», sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag. Deutschland hätte die Möglichkeit, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzurufen.
Warten auf die ÜbersetzungDas Außenamt in Berlin hat nun eine Prüfung der Sachlage angekündigt. Nach Kenntnis des Ministeriums handele es sich um eine Entscheidung, die italienische Militärinternierte betreffe, sagte ein Sprecher. Das Urteil werde zurzeit übersetzt, «und wir werden uns weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Wir sind schon in Kontakt mit der italienischen Regierung.« Eine Versteigerung deutscher Kulturinstitutionen in Italien sei nach geltendem Völkerrecht aber unzulässig.
Der Sprecher verwies darauf, dass Deutschland bereits Leistungen für italienische Zwangsarbeier erbracht habe. So seien 3395 italienische zivile Zwangsarbeiter durch die Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» mit insgesamt 1,89 Millionen Euro entschädigt worden. Italienische Militärinternierte hätten damals nach Haager Landkriegsordnung zur Arbeit verpflichtet werden können und seien daher nicht unter das EVZ-Stiftungsgesetz gefallen. Deutschland habe in den Jahrzehnten durchaus Beachtliches geleistet für Dinge, die gleichwohl, so der Außenamts-Sprecher, «letztlich nicht kompensierbar sind».
«Nicht auf Kosten der Kultur entschädigen»Verständnis für die Entscheidung der italienischen Richter zeigte hingegen Monika Grütters (CDU), Berliner Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Kulturausschuss. »Ich halte es für naheliegend, einmal zu prüfen, ob nicht die Regeln der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft so geändert werden könnten, dass doch noch Geld für die italienischen Zwangsarbeiter fließen kann«, sagte sie dem »Tagesspiegel«. Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern sei schließlich der »Urgrund für die Gründung der Stiftung« gewesen.
Zugleich forderte Grütters die Bundesregierung auf, alles zu tun, um eine Pfändung deutscher Kultureinrichtungen in Italien abzuwenden: »Es wäre völlig absurd, wenn Unrecht der Nazizeit ausgerechnet auf Kosten der Kultur gesühnt würde, auf deren völkerverständigende Kraft wir gerade in Europa in der gesamten Nachkriegszeit gesetzt haben«, so die Kulturpolitikerin.
Auf Distanz ging Grütters auch zur Ankündigung des Auswärtigen Amts, eventuell juristisch gegen das Urteil vorzugehen: »Ob eine Klage gegen den italienischen Staat der richtige Weg ist, weiß ich nicht. Gerade die bilateralen Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und Italien sind herausragend gut, sodass es eine große Belastung für beide Staaten wäre, wenn gegen Italien geklagt werden müsste.« (nz)