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Deutsche Polizei-Ausbilder in Libyen: 

Gremium spricht BND von Verwicklung frei

09. Apr 2008 18:55, ergänzt 20:48
Die BND-Zentrale in Pullach
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Der deutsche Geheimdienst habe bei den Ausbildungseinsätzen weder Amtshilfe geleistet noch sei er beratend eingebunden gewesen, hat das Parlamentarische Kontrollgremium entschieden. Nur der Grünen-Abgeordnete Ströbele sieht das ganz anders.

Das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste hat den Bundesnachrichtendienst in der Libyen-Affäre entlastet. In einem Mehrheitsbeschluss stellte das PKG am Mittwoch fest, dass der BND an den umstrittenen Ausbildungseinsätzen deutscher Polizisten in dem nordafrikanischen Land weder aktiv noch beratend beteiligt war.

Zuvor hatten sich die neun Mitglieder des Gremiums in einer dreistündigen geheimen Sitzung über den Sachverhalt informieren lassen. «Es gibt keine Libyen-Affäre, es gibt keinen Skandal», sagte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl anschließend. Aus der Sache sei «die Luft völlig raus». Ähnlich hatte sich zuvor bereits der PKG Vorsitzende Thomas Oppermann von der SPD geäußert: «Der BND hat sich korrekt verhalten. Es gibt keine Anhaltspunkte für einen Skandal.»

Ströbele: «Wichtige Fragen offen»

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele widersprach dieser Auffassung allerdings. Die Erklärung des Kontrollgremiums leiste dem BND und dem Ausschuss selbst einen Bärendienst und lasse wichtige Fragen offen. Er sei durchaus der Meinung, dass es eine Libyen-Affäre gebe, bekräftigte Ströbele. Ein Untersuchungsausschuss sei seiner Auffassung nach derzeit aber nicht nötig.

Auch der FDP-Politiker Max Stadler sagte, für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sehe er im Moment keinen Anlass. Die Debatte über den richtigen Umgang mit problematischen Staaten müsse aber auf außenpolitischer Ebene weitergeführt werden. Darüber werde das Parlament am Freitag in einer aktuellen Stunde zu sprechen zu haben.

Aussagen von Uhrlau und Hanning

Im PKG hatten BND-Präsident Ernst Uhrlau und sein Vorgänger, Innenstaatssekretär August Hanning, ausgesagt. Nach Worten des PKG- Vorsitzenden Thomas Oppermann (SPD) bewegte sich die deutsche Firma BDB Protection GmbH völlig legal in Libyen. Das Unternehmen trainierte 2005/2006 libysche Sicherheitskräfte. Daran sollen sich ohne Wissen der zuständigen Behörden rund 30 aktive und nicht aktive Polizeibeamte beteiligt haben. Dies wird untersucht.

Die deutsche Firma sei vom BND nicht ausgeforscht, sondern nur beobachtet worden, hieß es nach der Sitzung. Die Berichte seien zwar weitergeleitet worden, hätten aber aufgrund ihrer geringen Bedeutung den BND-Präsidenten zunächst nicht erreicht.

Einigung über PKG-Reform bis zur Sommerpause

Vor der Sitzung legte die Union bei einem Treffen mit SPD und FDP einen Gesetzentwurf zur Reform des PKG vor. Danach sollen die Informationspflichten der Bundesregierung konkretisiert und ein Sonderbeauftragter eingesetzt werden. Dieser soll umfassende Möglichkeiten erhalten, bei den Geheimdiensten Auskünfte über einzelne Sachverhalte einzuholen.

«Die Gesetzesbestimmungen sind zu vage», sagte Uhl der «Thüringer Allgemeinen». Nach der geltenden Rechtslage müsse die Bundesregierung das Parlament über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung informieren.

Welche Themen das sind, entscheide sie aber selbst. «Diese Berichtspflicht sollte konkretisiert werden», sagte Uhl. Es dürfe künftig nicht mehr vorkommen, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums über bestimmte Sachverhalte erst aus den Medien erführen.

Der FDP-Politiker Max Stadler begrüßte die Initiative der Union, plädierte aber für eine Einbindung aller Oppositionsfraktionen. Er gehe davon aus, dass es bis zur Sommerpause zu einer Einigung auf einen Gesetzentwurf kommen könne.

Erster Polizist räumt Einsatz ein

In Düsseldorf räumte unterdessen der erste Beamte seinen Schulungseinsatz ein. Der Mann habe zugegeben, bei drei Aufenthalten in Tripolis Polizisten trainiert zu haben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Allerdings beteuere er, dabei keine Dienstgeheimnisse verraten und nur öffentlich zugängliches Material verwendet zu haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft will ein Zeuge bei dem geständigen Polizisten ein Schriftstück mit dem Landeswappen und einem Geheimhaltungsstempel gesehen haben. Die Auswertung des bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Materials, darunter eine Powerpoint-Präsentation in Arabisch, werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. (AP/dpa)

 
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