Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung:
Die Richter, der Staat und die Festplatte
25.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Doch politisch gesehen ist dieses NRW-Gesetz ohnehin nur Nebensache. Im Mittelpunkt steht Innenminister Wolfgang Schäubles Vorhaben, dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen zur Gefahrenabwehr einzuräumen. Und zwar einschließlich der von BKA-Chef Jörg Ziercke so eindringlich angemahnten Befugnis, heimlich Computerfestplatten durchsuchen zu dürfen.
Auch andere Bundesländer warten auf Karlsruhe: Bayern ist mit einem Kabinettsentwurf zur Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz schon vorgeprescht. In Baden-Württemberg streiten Justiz- und Innenminister noch über die Befugnis für die Polizei.
Eines allerdings wurde in der Anhörung am 10. Oktober überdeutlich: Online-Durchsuchung ist ein schwammiger und bisweilen irreführend gebrauchter Begriff. Eigentlich ist damit die heimliche Komplett-Kopie der Festplatte mit Hilfe eines eingeschleusten «Trojaner»-Programms gemeint. Das ist aber jedenfalls nicht das wichtigste Anliegen von Polizei und Verfassungsschützern. Sie wollen an die Kommunikation ran - Mails, Telefonate, Datentransfers.
Technisch reichen die Möglichkeiten der virtuellen Fahnder aber noch sehr viel weiter. Wer ein leistungsfähiges Spionageprogramm in einen Rechner einschleust, kann jede Tastatureingabe und jeden aufgerufenen Bildschirm protokollieren, kann Kryptoschlüssel und Passwörter klauen und sogar eine im Heimcomputer integrierte Kamera oder ein Mikro aktivieren - das perfekte Überwachungssystem, steuerbar von jedem Punkt der Welt.
Das Karlsruher Gericht wird die verschiedenen Varianten wohl verfassungsrechtlich sortieren müssen. Mit Spannung wird erwartet, welche rechtsstaatlichen Schutzmechanismen der Erste Senat einbaut: Muss ein Richter die Maßnahme genehmigen? Wie müsste eine wirksame Kontrolle beim Verfassungsschutz aussehen? Und wer schützt den unantastbaren Kern der Privatsphäre, der seit dem Lauschangriff- Urteil einen hohen Rang genießt?
Nur eines kann sich bisher keiner vorstellen: dass die Richter den Computer ganz zum Tabu erklären. (Wolfgang Janisch/dpa)

