Denn die Sicherheitsbehörden haben neuerdings ein Problem: Was sie bisher mit der ganz normalen und tausendfach eingesetzten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) abfangen konnten, geht ihnen mit dem Vormarsch der verschlüsselten Internet-Telefonie verloren. Mit der «Quellen-TKÜ», die das Internet-Telefonat an der unverschlüsselten Quelle im Computer abfängt, wollen sie den technischen Rückstand wieder aufholen. Doch auch dazu muss ein «Trojaner» oder ein Sender installiert werden. Technisch reichen die Möglichkeiten der virtuellen Fahnder aber noch sehr viel weiter. Wer ein leistungsfähiges Spionageprogramm in einen Rechner einschleust, kann jede Tastatureingabe und jeden aufgerufenen Bildschirm protokollieren, kann Kryptoschlüssel und Passwörter klauen und sogar eine im Heimcomputer integrierte Kamera oder ein Mikro aktivieren - das perfekte Überwachungssystem, steuerbar von jedem Punkt der Welt.
Das Karlsruher Gericht wird die verschiedenen Varianten wohl verfassungsrechtlich sortieren müssen. Mit Spannung wird erwartet, welche rechtsstaatlichen Schutzmechanismen der Erste Senat einbaut: Muss ein Richter die Maßnahme genehmigen? Wie müsste eine wirksame Kontrolle beim Verfassungsschutz aussehen? Und wer schützt den unantastbaren Kern der Privatsphäre, der seit dem Lauschangriff- Urteil einen hohen Rang genießt?
Nur eines kann sich bisher keiner vorstellen: dass die Richter den Computer ganz zum Tabu erklären. (Wolfgang Janisch/dpa)