29.06.2001
Herausgeber: netzeitung.de
Vier Jahre nach der Tat gab es endlich ein Urteil: In Dresden wurde der Mörder von Roland und Petra Adolph verurteilt.
DRESDEN. Einst war der Mann eine Größe im Milieu, jetzt wird er den Rest seines Lebens im Knast verbringen. Manfred R. wurde am Freitag wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er bestritt die Tat bis zuletzt.
Bis heute gibt es keine Tatwaffe, doch das Gericht war sich sicher: Manfred R. erschoss am 5. Februar 1997 den Oberlandeskirchenrat Roland Adolph, dessen Frau Petra und Hündin Hedda.
Peinliche PannenLange hatte der Prozess gedauert, auch weil die Ermittler bei der Spurensuche mehrere Fehler machten. Noch im Mai, vier Jahre nach der Tat, wurde eine erneute Suche am Tatort angeordnet. Und im Laub des Karauschenholzes bei Moritzburg fanden sich tatsächlich noch zwei Patronen und zwei Geschosse.
Trotzdem konnte das Gericht nicht alles klären, Lücken bleiben in dem Netz aus Indizien: Zwischen 12.45 Uhr, als Petra Adolph eine Fleischerei verließ, und 13.09 Uhr, als ihre Leiche und die ihres Mannes gefunden wurden, muss das Paar gestorben sein. Manfred R. war am Tatort an einer Zigaretten-Kippe fand sich sein genetischer Code.
Beim Üben gestörtDer Rest ist Vermutung, denn sein erstes Geständnis hat R. widerrufen. Wahrscheinlich fuhr R. in den Wald, um zwei Pistolen zu testen. Drei Monate vorher hatte er sie gestohlen, bei einem Einbruch in einer Anwaltskanzlei. Oberlandeskirchenrat Adolph kam den Schießübungen in die Quere und wurde kurzerhand erschossen, hingerichtet geradezu, genau wie seine Frau. Der Täter wollte nicht wieder ins Gefängnis, er war vorbestraft.
Die Version von Manfred R. er habe nur die Tatwaffe beschafft, zwei andere hätten geschossen. Das Gericht glaubte ihm nicht. (dpa/nz)