Das Rettungsgesetz für den Autobauer Opel und die hessische Zuliefererindustrie steht. Damit dürfen deutlich höhere Landesbürgschaften gewährt werden als vorher.
Der hessische Landtag hat das Rettungsgesetz für den Autobauer Opel und die hessische Zuliefererindustrie verabschiedet. Mit dem Gesetz, das einstimmig von allen Fraktionen angenommen wurde, wird der Finanzrahmen für Landesbürgschaften auf 500 Millionen Euro erhöht. Der hessische Bürgschaftsrahmen gilt bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts. Durch die komplizierten politischen Verhältnisse im Land wird mit einem neuen Haushalt erst im Frühjahr 2009 gerechnet. Bis dahin gilt das Nothaushaltsrecht. Mit dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetz ist sichergestellt, dass das Land trotzdem Bürgschaften eingehen kann.(AP)