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Verfassungsbeschwerde eingereicht: 

Arbeitgeber klagen gegen «Beitragsklau»

05. Sep 2008 17:01
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt
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Mit dem Eingliederungsbeitrag für Langzeitarbeitslose hat die Regierung ein umstrittenes Projekt initiiert. Die Kritiker sehen darin eine Zweckentfremdung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Die Arbeitgeber wollen eine stärkere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gerichtlich erzwingen. Mehrere Unternehmen haben Klagen gegen die aus ihrer Sicht falsche Verwendung von Milliarden-Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung eingereicht, wie der Arbeitgeberverband BDA am Freitag bestätigte. Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose durch Sozialbeiträge soll so gekippt werden.

Konkret geht es um den sogenannten Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Jahresbeginn an den Bund abführen muss. Er soll die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Hälfte decken und den Bund so um fünf Milliarden Euro entlasten. Wirtschaft und Gewerkschaften fordern seit langem den Wegfall der Abgabe. Mit einem Verzicht könnte aus Sicht der Arbeitgeber der Beitragssatz von 3,3 auf 2,7 Prozent gesenkt werden. FDP und Grüne begrüßten die Klagen, um die «Plünderung» der BA zu stoppen.

Verfassungsbeschwerde erhoben

Erst Anfang 2008 war der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 Prozent gesunken. Unabhängig von der Debatte um den Eingliederungsbeitrag wird in der Koalition erwogen, den Beitragssatz zum 1. Januar 2009 auf möglicherweise 3,0 Prozent zu senken. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) will ihn noch darunter drücken, um auch höhere Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung abfedern zu können.

DGB-Vorstand Annelie Buntenbach warnte, die BA «auch noch zum Ausfallbürgen für steigende Beiträge durch den Gesundheitsfonds» zu machen. Den Arbeitgebern warf sie im «Tagesspiegel», vor, sie wollten die Beiträge auf ein unverantwortlich niedriges Niveau drücken. Auch der DGB lehne den «Beitragsklau» der Bundesregierung ab. Doch die Wirtschaft versuche den Eindruck zu erwecken, als könne der BA-Beitrag beliebig gesenkt werden, sagte Buntenbach.

Nach Angaben der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom Freitag hat ein Berliner Ingenieurbüro Verfassungsbeschwerde erhoben. Andere Firmen hätten vor Sozialgerichten geklagt. Organisator sei die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). BDA- Präsident Dieter Hundt sagte der Zeitung: «Die Politik muss jetzt einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann.» Er wandte sich im «Handelsblatt» zudem gegen Pläne, die Förderung von Schülern aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.

Spielraum zur Entlastung der Beitragszahler

Brigitte Pothmer von den Grünen erklärte, mit der Verfassungsbeschwerde bekomme die große Koalition «die Quittung für ihren dreisten Griff in die Taschen der Beitragszahler». Nach den Worten von FDP-Expertin Claudia Winterstein ist der Eingliederungsbeitrag «ebenso verfassungs- und systemwidrig wie sein Vorgängermodell, der Aussteuerungsbeitrag». Mit der Abschaffung des Eingliederungsbeitrages müsse Spielraum zur Entlastung der Beitragszahler genutzt werden.

Im Gegenzug für die Einführung des Eingliederungsbeitrags war der BA der Aussteuerungsbeitrag erlassen worden. Dieser wurde fällig für jeden Arbeitslosen, der innerhalb eines Jahres nicht vermittelt und zum Empfänger von Arbeitslosengeld II wurde. Dieses «Strafgeld» war wegen der guten Beschäftigungslage zuletzt aber weit niedriger als der neue Eingliederungsbeitrag. (dpa)

 
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