Erst Anfang 2008 war der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 Prozent gesunken. Unabhängig von der Debatte um den Eingliederungsbeitrag wird in der Koalition erwogen, den Beitragssatz zum 1. Januar 2009 auf möglicherweise 3,0 Prozent zu senken. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) will ihn noch darunter drücken, um auch höhere Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung abfedern zu können. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach warnte, die BA «auch noch zum Ausfallbürgen für steigende Beiträge durch den Gesundheitsfonds» zu machen. Den Arbeitgebern warf sie im «Tagesspiegel», vor, sie wollten die Beiträge auf ein unverantwortlich niedriges Niveau drücken. Auch der DGB lehne den «Beitragsklau» der Bundesregierung ab. Doch die Wirtschaft versuche den Eindruck zu erwecken, als könne der BA-Beitrag beliebig gesenkt werden, sagte Buntenbach.
Nach Angaben der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom Freitag hat ein Berliner Ingenieurbüro Verfassungsbeschwerde erhoben. Andere Firmen hätten vor Sozialgerichten geklagt. Organisator sei die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). BDA- Präsident Dieter Hundt sagte der Zeitung: «Die Politik muss jetzt einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann.» Er wandte sich im «Handelsblatt» zudem gegen Pläne, die Förderung von Schülern aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.