20. Aug 2008 12:59
Immer noch sind im Falle einer Scheidung oft die Frauen finanziell schlechter gestellt. Das soll sich nun ändern: Ein neues Gesetz könnte für mehr Gleichheit sorgen.
Künftig wird bei Zustellung des Scheidungsantrags Bilanz gezogen. Bislang geschieht dies deutlich später, nämlich zur rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In die Ehe mitgebrachte Schulden fließen künftig in die Berechnung des Zugewinns ein. Derzeit spielen solche Altlasten keine Rolle. Außerdem steht dem Ehepartner mit dem neuen Gesetz künftig die Möglichkeit zu, einen vorzeitigen Verkauf von Vermögen per einstweiliger Anordnung zu unterbinden. Schließlich haben Ehegatten künftig das Recht, zu den erteilten Auskünften Belege einzufordern. Das kann beispielsweise die Steuererklärung des Gatten sein.Rund 200.000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschieden. Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand, und das ist nach Auskunft des Justizministeriums die Mehrheit, müssen sich Beide über die Aufteilung des Vermögens einigen, das während der Ehe angesammelt wurde. Grundsätzlich sind die Ehegatten je zur Hälfte an diesem Zugewinn zu beteiligen. Dabei kann jedoch geschummelt werden, und die Leidtragenden sind oft Frauen. (AP)