Umstrittene Äußerung :
Staatsanwältin wegen Mahler versetzt
24.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Kann sich ins Fäustchen lachen: Horst Mahler
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Anklägerin im Prozess gegen den Rechtsextremisten Mahler leitet nicht mehr die Abteilung für politisch motivierte Straftaten. Eine gewisse Anerkennung für den Angeklagten wurde ihr zum Verhängnis.
Eine Cottbusser Oberstaatsanwältin, die «gewissen Respekt» für den Rechtsextremisten Horst Mahler geäußert hat, ist von der Leitung der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten entbunden worden. Das teilte der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg am Donnerstag mit. Die Juristin bedauerte ihre Wortwahl inzwischen als verfehlt und unangebracht.
Der Berliner «Tagesspiegel» hatte berichtet, die Oberstaatsanwältin habe am Dienstag bei ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Cottbus erklärt, der Mut des Angeklagten Mahler, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr «einen gewissen Respekt» ab.
In einem Vermerk an die Leitung der Cottbusser Staatsanwaltschaft räumte die Juristin die Wortwahl ein. Sie habe beim Erwägen des Strafmaßes «das konsequente, gewaltlose Eintreten für eine Sache auch in Erwartung negativer Folgen als etwas an sich Positives» hervorheben wollen, erklärte die Oberstaatsanwältin. Im Plädoyer habe sie aber auch darauf hingewiesen, dass dies vom Angeklagten ins Gegenteil verkehrt werde, weil er mit seinen erklärten Zielen und Ansichten seine menschenverachtende und verfassungswidrige Gesinnung offenbare.
«Überflüssige private Äußerungen»Der Leitende Cottbusser Oberstaatsanwalt Wilfried Robineck erklärte seiner Sprecherin zufolge, die von seiner Kollegin im Plädoyer benutzte Wortwahl sei unerträglich und nicht gerechtfertigt. Auch der Sprecher von Justizministerin Beate Blechinger sagte, die Oberstaatsanwältin habe vor Gericht überflüssige private Äußerungen vorgenommen. «Es handelt sich aber um eine erfahrene Kollegin, die über jeden Verdacht erhaben ist, Sympathien für Rechtsextremisten zu haben», unterstrich er.
Im Berufungsprozess gegen Mahler hatte die Oberstaatsanwältin neun Monate Haft gefordert, weil der frühere RAF-Terrorist und später zum Neonazi gewandelte Mahler bei Antritt einer Haftstrafe in Cottbus Ende 2006 den so genannten Hitlergruß gezeigt hatte. Die Richter verhängten sogar elf Monate Haft. Mahler, der in den vergangenen Jahren unter anderem als NPD-Anwalt und Holocaust-Leugner auftrat, ist schon mehrfach verurteilt worden. (AP)