Der FDP-Politiker Ernst Burgbacher sprach sich in der Zeitung dafür aus, das Wahlrecht zwar noch in dieser Wahlperiode zu ändern, aber erst mit Wirkung für die übernächste Wahl. Dann seien mit der Reform nicht die von der Änderung persönlich betroffenen neuen Abgeordneten befasst. Der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim forderte eine groß angelegte Wahlrechtsreform und mehr Einfluss der Wähler auf die Kandidatenauswahl. «In sogenannten sicheren Wahlkreisen, also den Hochburgen einer Partei, wird dem Wahlvolk ein Kandidat aufgezwungen. Hier sollten Vorwahlen eingeführt werden», sagte er den «Ruhr Nachrichten». Daneben könne den Parteien verboten werden, ihre Direktkandidaten auf Listen abzusichern.
Gegen eine umfassende Wahlrechtsreform sprach sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) aus. «Wir haben ein vorzügliches Wahlrecht, das fair und gerecht ist durch eine Kombination von Erst- und Zweitstimmen», sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Freitag). «Wir sollten uns auf die Änderungen beschränken, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangt hat.» Eine umfassende Reform sei nicht erforderlich. (dpa)