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Konsequenz nach Karlsruhe: 

2009 wird verfassungswidrig gewählt

04. Jul 2008 10:28
Bis 2011 muss das Wahlrecht überarbeitet werden
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Mit seinem Urteil zu Überhangmandaten lässt das Bundesverfassungsgericht viel Zeit für eine Gesetzesänderung. Wird aber nicht rasch gehandelt, wäre die Bundestagswahl im nächsten Jahr möglicherweise fehlerhaft.

Nach dem Karlsruher Wahlrechts-Urteil wird der Ruf nach einer Reform bereits zur Bundestagswahl 2009 laut. Grünen- Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele, der Mitglied im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ist, sagte der «Braunschweiger Zeitung»: «Wir sollten nicht noch einmal in eine Bundestagswahl mit einem fehlerhaften Wahlrecht gehen.» Eine rasche Gesetzesänderung mache zwar Mühe, aber es bestehe «dringender Handlungsbedarf».

Der Vertreter der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht, Professor Hans Meyer, sagte dem «Hamburger Abendblatt»: «Ich verstehe nicht, dass man hier dem Gesetzgeber bis spätestens 2011 Zeit lässt.» Die Parteien würden unglaubwürdig, wenn sie nach einem Wahlsystem wählen ließen, das verfassungswidrig sei.

Bis 2009 keine Änderung möglich

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass die gesetzliche Grundlage für Bundestagswahlen bis Mitte 2011 geändert werden muss. Es erklärte eine Klausel im Zusammenhang mit sogenannten Überhangmandaten für verfassungswidrig, die dazu führen kann, dass eine Partei durch Stimmengewinne in der Gesamtbilanz Mandate einbüßt.

Der SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter sagte der «Braunschweiger Zeitung», eine Gesetzesänderung bereits zur Wahl 2009 sei schon deshalb nicht möglich, weil die Wahlvorbereitungen mit der Nominierung von Kandidaten bereits eingeleitet seien. Der Rechtsprofessor Meyer hielt dem entgegen, dass das zu lösende Problem nicht die Aufstellung der Kandidaten betreffe, sondern die Auswertung des Wahlergebnisses.

Mehr Einfluss auf Kandidatenauswahl

Der FDP-Politiker Ernst Burgbacher sprach sich in der Zeitung dafür aus, das Wahlrecht zwar noch in dieser Wahlperiode zu ändern, aber erst mit Wirkung für die übernächste Wahl. Dann seien mit der Reform nicht die von der Änderung persönlich betroffenen neuen Abgeordneten befasst.

Der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim forderte eine groß angelegte Wahlrechtsreform und mehr Einfluss der Wähler auf die Kandidatenauswahl. «In sogenannten sicheren Wahlkreisen, also den Hochburgen einer Partei, wird dem Wahlvolk ein Kandidat aufgezwungen. Hier sollten Vorwahlen eingeführt werden», sagte er den «Ruhr Nachrichten». Daneben könne den Parteien verboten werden, ihre Direktkandidaten auf Listen abzusichern.

Gegen eine umfassende Wahlrechtsreform sprach sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) aus. «Wir haben ein vorzügliches Wahlrecht, das fair und gerecht ist durch eine Kombination von Erst- und Zweitstimmen», sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Freitag). «Wir sollten uns auf die Änderungen beschränken, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangt hat.» Eine umfassende Reform sei nicht erforderlich. (dpa)

 
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