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Rauchverbot: 

Vernebelte Kontrollen

04. Jul 2008 08:43
Utopie: Dass Taschen mal nach Kippen durchsucht werden.
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Das Nichtraucherschutzgesetz ist da, aber keinen interessiert's: Personalmangel bei den Ordnungsämtern und Warten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sorgen überall für ungestraftes Weiterqualmen.

In Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt müssen Raucher seit Dienstag mit Bußgeldern rechnen, wenn sie in Gaststätten ohne abgetrennte Nebenräume zur Zigarette greifen. Die kommunalen Ordnungsämter sollen nun kontrollieren, ob sich die Wirte und Gäste an den Nichtraucherschutz halten. In den meisten Bundesländern, wo das Rauchverbot größtenteils bereits zu Jahresbeginn in Kraft trat, ist das Risiko, erwischt zu werden, eher gering. Gaststätten werden nur nach Hinweisen oder im Rahmen der bisherigen Rundgänge überprüft.

Spezialisiertes oder zusätzliches Personal sei nicht notwendig, heißt es: «Ich würde es auch überzogen finden jetzt schon loszuziehen, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch gar nicht feststeht», sagt Bernd Götting, Sprecher des Kölner Ordnungsamtes. Nordrhein-Westfalen will den Nichtraucherschutz über die rheinischen Karnevalstage ohnehin außer Kraft setzen.

Einheitliche Regelung erwartet

In dem laufenden Gerichtsverfahren geht es um drei beispielhaft ausgewählte Klagen von Wirten zweier Einraumkneipen und einer Diskothek. Sie halten es für verfassungswidrig, dass in ihren Einrichtungen im Gegensatz zu großen Lokalen mit abtrennbaren Räumen das Rauchen gänzlich verboten ist. Die Richter wollen noch im Juli eine Entscheidung verkünden. Sie soll auch die Richtung für die zum Teil unterschiedlichen Regelungen in allen anderen Bundesländern weisen.

In Berlin wird unterdessen in vielen Bars weitergequalmt. Hauptgrund ist Personalmangel in den Bezirken: Der Senat hat 88 zusätzliche Stellen für die Ordnungsämter versprochen, für die laut «Tagesspiegel» aber nur 20 bis 25 Mitarbeiter gefunden wurden. Die zusätzlichen Einsatzkräfte würden eben nicht nur für den Nichtraucher-, sondern auch für den Jugendschutz und die Überwachung der Umweltzone eingesetzt, begründete Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) den Mangel.

30 Kontrolleure für 4000 Kneipen

Im Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten 30 Einsatzkräfte im Außendienst. In dem Bezirk gibt es etwa 4000 Gaststätten, aber nur drei zusätzliche Mitarbeiter bilden das Team Jugendschutz und Nichtraucherschutzgesetz. Joachim Zeller (CDU), Mittes Stadtrat für öffentliche Ordnung klagt, er habe kein Personal für die Kontrolle des Rauchverbotes. Sein Bezirk hätte insgesamt acht neue Mitarbeiter bekommen sollen. «Davon sind drei erschienen, und die waren dafür nicht geschult.»

Genauso erging es auch Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD): «Wir verfügen nicht über die Kapazitäten, um Nichtraucherstreifen auf den Weg zu bringen.» Bislang seien dem Bezirk vom Senat acht zusätzliche Ordnungsamtsmitarbeiter versprochen worden, aber «bis heute ist niemand bei uns angekommen».

Solange legen die Bezirksverwaltungen eine entspannte Zurückhaltung an den Tag. «Wir setzen auf die Selbstverantwortung der Wirte», sagt Jens-Holger Kirchner, Stadtrat für öffentliche Ordnung in Berlin-Pankow, im Gespräch mit der Netzeitung. Am ersten Juli war er selbst zwei Stunden lang unterwegs, um sich von der Einhaltung des Verbotes zu überzeugen: «Ich wurde angenehm überrascht.»

Keine «Raucherpolizei»

Ein Verstoß gegen das Gesetz liegt vor, wenn Aschenbecher auf den Tischen stehen und das Hinweisschild zum Nichtraucherschutz fehlt. Gästen drohen Strafen von bis zu 100 Euro, für die Kneipenbetreiber können bis zu 1000 Euro fällig werden. Oft hilft aber auch ein Gespräch mit dem Gastwirt. «In Hamburg gab es schon mehrere mündliche Verwarnungen, aber nur zwei Bußgeldverfahren», sagt Rico Schmidt, Pressesprecher für Gesundheit und Verbraucherschutz. «Bei uns laufen die Kontrollen auch nur im Rahmen der normalern Ordnungsamtaufgaben, eine Raucherpolizei gibt es nicht.»

Dementsprechend gleichgültig geben sich auch die Kneipenbetreiber: «Niemand kann von mir verlangen, dass ich Menschen zwinge, ihre Kippen auszumachen», sagt der Wirt einer Bar in Berlin-Kreuzberg. Im Notfall würde er einfach die Polizei rufen, und die «würden dafür eh nicht ausrücken». An der Wand hängt eine Tafel mit dem Spruch «Smoking? Don't ask – don't tell».

Eine klare Richtlinie wird es auch hier erst geben, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. «Falls es bei dem Verbot bleibt, werden nur neue Probleme auftauchen. Dann stehen die Raucher nämlich alle vor der Tür und die Anwohner beschweren sich über den Lärm», meint der Barkeeper.

Industrie- und Handelskammer ist auch dagegen

Die Berliner Industrie- und Handelskammer fordert bereits, das Rauchverbot bis zu der Entscheidung auszusetzen. Ohne eine abschließende Klärung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes mache es keinen Sinn, dass die Bezirke mögliche Verstöße sanktionieren, meint der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter nach Angaben der «Tageszeitung». Auch das Verfassungsgericht Berlins entscheidet noch über eine Klage gegen das Rauchverbot.

Doch es gibt auch positives Feedback: «Rückmeldungen aus den Ordnungsämtern ergeben, dass der Nichtraucherschutz in den allermeisten Fällen eingehalten wird», sagte auch der ein Sprecher des Gesundheitsministeriums von Schleswig-Holstein. Die Stadt Dresden teilte mit, seit Inkrafttreten des Verbots im Februar habe es schon 430 Kontrollen gegeben. Das Ordnungsamt der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover leitete bisher rund 100 Bußgeldverfahren ein, in Hessen sind es bislang etwas mehr als 30. Nur Wirte sind betroffen, keine Gäste.

Joints bleiben erlaubt

Während sich die Deutschen mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen, treibt das Rauchverbot in Holland kuriose Blüten. Seit Dienstag gilt dort dieselbe Regelung wie in Deutschland: Geraucht werden darf in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen. Da es sich bei den Coffee Shops meist um kleinere Lokale handelt, ist eine solche Aufteilung aber nur in den selten möglich. Deshalb darf zwar nicht mehr Tabak, aber nach Herzens Lust Haschisch geraucht werden.

«Tabak geht nicht mehr, Haschisch schon noch, weil das nicht unters Tabakgesetz fällt», sagte ein Polizeisprecher in Maastricht. Er erwarte allerdings nicht, dass die neue Regelung Auswirkungen auf die Zahl der deutschen Drogentouristen haben werde: «Die kommen ja fürs Haschisch, und da ändert sich nichts.»

 
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