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Fakten zum Rauchverbot : 

McPom qualmt am teuersten

04. Jul 2008 08:38
Wer gegen das Rauchverbot verstößt, läuft wenig Gefahr erwischt zu werden.
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Seit Dienstag darf in deutschen Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Wer erwischt wird, muss zwischen fünf und 1000 Euro zahlen. Die Netzeitung zeigt die Bußgeldhöhen und Sonderregeln.

Seit dem ersten Juli gelten in allen Bundesländern Rauchverbote in der Gastronomie. Mit Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzten die letzten Bundesländer entsprechende Regelungen in Kraft. Außerdem drohen in Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt nun Bußgelder bei Verstößen gegen das Rauchverbot.

Allerdings gibt es in mehreren Ländern schon Lockerungen. In Rheinland-Pfalz, Sachsen, im Saarland, in Bayern und Schleswig-Holstein haben Gerichte bereits Ausnahmen von den jeweiligen Bestimmungen erlaubt.

Geldstrafen zwischen fünf und 1000 Euro

Die meisten Verbote sind zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Den Anfang hatte im August 2007 Baden-Württemberg gemacht. In Nordrhein-Westfalen galt bis Dienstag eine sechsmonatige Übergangsfrist. Dort sind wie in allen Bundesländern außer Bayern abgetrennte Raucherräume möglich. In Festzelten und geschlossenen Gesellschaften darf weiter geraucht werden, auch Raucherclubs sind möglich.

Die Geldstrafen für Wirte und Gäste liegen zwischen fünf und 1000 Euro. In Thüringen müssen Raucher mit Bußgeldern zwischen 20 und 50 Euro, Wirte mit Bußgeldern von 200 bis 1000 Euro rechnen. Mit bis zu 10.000 Euro ist die Missachtung des Verbots in Mecklenburg-Vorpommern am teuersten.

Das Bundesverfassungsgericht will noch im Juli ein Grundsatzurteil zu den Rauchverboten fällen. In dem Verfahren geht es um drei beispielhaft ausgewählte Klagen von Gastwirten aus Berlin und Baden-Württemberg.

Die Rauchverbotsregelungen in allen 16 Bundesländern:

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg drohen nur Gästen Bußgelder, was die Ausnahme ist. Ausnahmen auch für Bier-, Wein- und Festzelte, die Außengastronomie und das Reisegewerbe. Bußgelder nur für Raucher bis zu 40 Euro, im Wiederholungsfall 150 Euro.

Bayern: Ausnahmen bei geschlossenen Gesellschaften in Kneipen. Auch «Clublösungen» sind möglich. Auf der Wiesn ist zumindest 2008 noch das Rauchen in Festzelten erlaubt. Bußgelder für Raucher und Gastronomen von 5 bis 1000 Euro.

Berlin: Ausnahmen in Hotel-, Pensions- und Fremdenzimmern. Bußgelder für Raucher bis 100 Euro, für Gastronomen bis 1000 Euro.

Brandenburg: Spezielle Ausnahmegenehmigungen können vom Landesgesundheitsamt erteilt werden, sofern kein Dritter gefährdet wird. Bußgelder für Raucher zwischen 5 und 100 Euro, für Gastwirte von 10 bis 1000 Euro.

Bremen: Keine weiteren Ausnahmen neben abgetrennten Nebenräumen. Bußgelder für Raucher bis 500 Euro, für Gastwirte bis 2500 Euro.

Hamburg: Ausnahmen für Festzelte sowie Club- und Vereinsheime. Bußgelder für Raucher von 20 bis 200 Euro, für Gastronomen zwischen 50 und 500 Euro.
Hessen: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte sowie nichtöffentliche Vereinsräume. Bußgelder für Raucher bis 200 Euro und für Gastronomen bis 2500 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahme für Beherbergungsbetriebe. Dort können einzelne Gästezimmer als Raucherbereiche deklariert werden. Bußgelder für Raucher bis 500 Euro, für Gastronomen bis 10.000 Euro.

Niedersachsen: Ausnahme in Beherbergungsbetrieben. Dort darf das Rauchen im Restaurant oder in der Bar erlaubt werden, wenn Speisen und Getränke nur an Hausgäste ausgegeben werden. Bußgelder zwischen 5 und 1000 Euro.

Nordrhein-Westfalen: Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Gesellschaften in der Gastronomie und spezielle Rauchervereine. Bußgelder zwischen 5 und 1000 Euro.

Rheinland-Pfalz: Ausnahmen möglich für Wein-, Bier- und Festzelte. Bußgelder bis zu 500 Euro für Gastwirte bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht und bis zu 1000 Euro bei Verstoß gegen das Rauchverbot.

Saarland: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte sowie Vereinsheime und sogenannte inhabergeführte Gaststätten ohne weitere Mitarbeiter. Bußgelder bis 200 Euro für Raucher und bis zu 1000 Euro für Wirte.

Sachsen: Keine weiteren Ausnahmen neben abgetrennten Nebenräumen. Bußgelder bis zu 5000 Euro für Gastwirte.

Sachsen-Anhalt: Keine weiteren Ausnahmen neben abgetrennten Nebenräumen. Bußgelder bis zu 1000 Euro für Raucher und Wirte.

Schleswig-Holstein: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte. Bei geschlossenen Gesellschaften können in der Gastronomie einzelne Räume zu Raucherzimmern deklariert werden. Bußgelder für Raucher und Wirte bis zu 1000 Euro.

Thüringen: Ausnahmen für Hotel-, Pensions- und Fremdenzimmer. Bußgelder zwischen 20 und 50 Euro für Raucher und 50 bis 500 Euro für Gastronomen. (nz/AP)

 
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