Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg drohen nur Gästen Bußgelder, was die Ausnahme ist. Ausnahmen auch für Bier-, Wein- und Festzelte, die Außengastronomie und das Reisegewerbe. Bußgelder nur für Raucher bis zu 40 Euro, im Wiederholungsfall 150 Euro.
Bayern: Ausnahmen bei geschlossenen Gesellschaften in Kneipen. Auch «Clublösungen» sind möglich. Auf der Wiesn ist zumindest 2008 noch das Rauchen in Festzelten erlaubt. Bußgelder für Raucher und Gastronomen von 5 bis 1000 Euro.Berlin: Ausnahmen in Hotel-, Pensions- und Fremdenzimmern. Bußgelder für Raucher bis 100 Euro, für Gastronomen bis 1000 Euro.
Brandenburg: Spezielle Ausnahmegenehmigungen können vom Landesgesundheitsamt erteilt werden, sofern kein Dritter gefährdet wird. Bußgelder für Raucher zwischen 5 und 100 Euro, für Gastwirte von 10 bis 1000 Euro.
Bremen: Keine weiteren Ausnahmen neben abgetrennten Nebenräumen. Bußgelder für Raucher bis 500 Euro, für Gastwirte bis 2500 Euro.
Hamburg: Ausnahmen für Festzelte sowie Club- und Vereinsheime. Bußgelder für Raucher von 20 bis 200 Euro, für Gastronomen zwischen 50 und 500 Euro.
Hessen: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte sowie nichtöffentliche Vereinsräume. Bußgelder für Raucher bis 200 Euro und für Gastronomen bis 2500 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahme für Beherbergungsbetriebe. Dort können einzelne Gästezimmer als Raucherbereiche deklariert werden. Bußgelder für Raucher bis 500 Euro, für Gastronomen bis 10.000 Euro.
Niedersachsen: Ausnahme in Beherbergungsbetrieben. Dort darf das Rauchen im Restaurant oder in der Bar erlaubt werden, wenn Speisen und Getränke nur an Hausgäste ausgegeben werden. Bußgelder zwischen 5 und 1000 Euro.Nordrhein-Westfalen: Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Gesellschaften in der Gastronomie und spezielle Rauchervereine. Bußgelder zwischen 5 und 1000 Euro.
Rheinland-Pfalz: Ausnahmen möglich für Wein-, Bier- und Festzelte. Bußgelder bis zu 500 Euro für Gastwirte bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht und bis zu 1000 Euro bei Verstoß gegen das Rauchverbot.
Saarland: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte sowie Vereinsheime und sogenannte inhabergeführte Gaststätten ohne weitere Mitarbeiter. Bußgelder bis 200 Euro für Raucher und bis zu 1000 Euro für Wirte.
Sachsen: Keine weiteren Ausnahmen neben abgetrennten Nebenräumen. Bußgelder bis zu 5000 Euro für Gastwirte.
Sachsen-Anhalt: Keine weiteren Ausnahmen neben abgetrennten Nebenräumen. Bußgelder bis zu 1000 Euro für Raucher und Wirte.