30.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Polizisten dürfen in Zukunft ihre Haare nicht als Pferdeschwanz tragen. Lange Haare stoßen laut einem Gerichtsurteil in der Bevölkerung auf Ablehnung.
Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht als schulterlangen Pferdeschwanz tragen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Dienstag in Koblenz. Polizisten in Uniform müssten so aufzutreten, dass der polizeiliche Auftrag glaubhaft verkörpert werde. Dazu gehöre ein korrektes äußeres Erscheinungsbild, hieß es im Urteil.
In dem konkreten Fall ging es um einen 26-jährigen Beamten aus der Pfalz, der seine Haare zu einem langen Pferdeschwanz zusammenband. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen forderte ihn auf, seine Frisur den Vorgaben eines Rundschreibens des Innenministeriums anzupassen. Darin heißt es, eine deutlich über den Hemdkragen reichende Haarlänge sei bei unformierten Polizeibeamten nicht gestattet.
Einen Antrag des Polizisten gegen die Weisung seines Dienstherrn hatte das Verwaltungsgericht Neustadt abgelehnt. Ebenso entschied nun auch das Oberverwaltungsgericht. Die Polizei könne ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie in der Bevölkerung Ansehen genieße und ihr Achtung und Vertrauen entgegengebracht würden, sagten die Richter. «Lange Haare bei Polizeibeamten stoßen aber in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Ablehnung», heißt es im Urteil. Da die Frisuren von Frauen anders wahrgenommen würden, bräuchte man keine Bestimmungen für die Haarlänge der Beamtinnen.(nz)