Großbank UBS unter Druck: 

netzeitung.deUSA knacken das Schweizer Bankgeheimnis

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Galt bisher als so standhaft wie die Schweizer Alpen: das Bankgeheimnis der Eidgenossen (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Galt bisher als so standhaft wie die Schweizer Alpen: das Bankgeheimnis der Eidgenossen
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Schon seit langem ist Behörden in den USA, aber auch Europa das Schweizer Bankgeheimnis ein Dorn im Auge. Nun bröckelt der Mythos: Im Zuge der Finanzkrise hat die UBS dem US-Fiskus Kundendaten übergeben.

Das Schweizer Bankgeheimnis ist geknackt. Erstmals gibt eine Schweizer Bank Kundendaten an eine ausländische Regierung weiter, ohne dass die Betroffenen sich rechtlich dagegen wehren können. Die USA haben die größte Bank der Schweiz, die UBS, aber auch die Finanzmarktaufsicht sowie die Regierung des Landes in die Knie gezwungen.

Noch versuchen Politiker in der Hauptstadt Bern die Sache so darzulegen, als gebe man nur etwas preis, was man beim auch in der Schweiz strafbaren Steuerbetrug ohnehin getan hätte. Doch der Druck auf die Eidgenossen wird wachsen, international viel besser zu kooperieren, sind sich Kommentatoren in der Schweiz sicher.

Die UBS, in Europa mit am stärksten von der Finanzkrise betroffen, hat die Schweiz an den Rand des Abgrunds gebracht. So müssen es Regierung und Finanzmarktaufsicht gesehen haben, denn nur so können sie ihren Schritt rechtfertigen. Hätte die UBS nicht zugestimmt, eine hohe Strafe zu zahlen und die Kundennamen preiszugeben, hätte ihr ein imageschädigender Prozess gedroht.

Dies hätte die Bank bis in die Pleite treiben können, und der Staat, der sich verpflichtet hat, sie aufzufangen, wäre mit in den Abgrund gerissen worden. Das ist das Szenario, mit dem sich die Verantwortlichen in den vergangenen Tagen konfrontiert sahen.

Hinterziehung ist nicht Betrug
Die Schweiz unterscheidet seit den 1930er Jahren zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Wer gefälschte Daten vorlegt, der betrügt. Wer etwa «vergisst» fällige Steuern zu zahlen, hinterzieht. Bei Betrug – wenn er denn nachgewiesen wird – gibt es wie bei Geldwäsche Amtshilfe, bei Hinterziehung in der Regel nicht. Dagegen laufen die EU, aber auch die USA seit Jahren Sturm.

Begründet wird die Unterscheidung immer mit der Freiheit der Bürger. Dass dies aber massiv missbraucht wird, geben mittlerweile immer mehr zu. Und dass das Bankgeheimnis aus humanitären Gründen eingeführt worden sei, um jüdische Vermögen vor den Nationalsozialisten zu schützen, wird heute von Historikern als Mythos bezeichnet.

Washington habe Bern nun erpresst, hieß es am Donnerstag. Der Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, Pierre Mirabaud, meinte hilflos: «Die USA haben den Dienstweg nicht eingehalten.» Denn die US-Regierung habe ein seit Juni laufendes Amtshilfeverfahren nicht abgewartet, sondern den Vergleich mit der UBS erzwungen. Danach zahlt die Bank nun 780 Millionen Dollar an Strafe und Wiedergutmachung und gibt Kundennamen preis – von bis zu 300 von insgesamt 20.000 ist die Rede.

UBS räumt «schwere Fehler» ein
Und die UBS wiederum gibt zu, was ihr die US-Behörden vorwerfen: «Wir haben schwere Fehler gemacht. Unsere Kontrollen haben in gewissen Bereichen versagt. Einige unserer Mitarbeiter haben US- Bürgern geholfen, ihren Staat zu betrügen.» Das gestand UBS- Verwaltungsratspräsident Peter Kurer am Donnerstag öffentlich ein.

Das Bankgeheimnis wird seit den 60er Jahren im In- und Ausland, besonders von Deutschland und Frankreich, kritisiert, auch wegen des Auftauchens von Diktatorengeldern auf Konten in der Schweiz oder im Zusammenhang mit nicht zurechenbarem Vermögen von Holocaust-Opfern oder mit der internationalen Terrorfinanzierung. Versuche, es einzuschränken, schlugen bisher fehl. Es soll sogar in der Verfassung verankert werden. Und die Unterscheidung Betrug/Hinterziehung müsse fallen. Doch darauf stützt sich Schweizer Reichtum.

Bankgeheimnis neu definieren
Gäbe es in der Schweiz nur das Bankgeheimnis, nicht aber die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung, wäre alles nicht ganz so schlimm. Denn das Bankgeheimnis ist ein Berufsgeheimnis, das aber bei kriminellen Verstößen aufgehoben werden kann. Somit müsse die Schweiz nun ihr Bankgeheimnis neu definieren, erklärten Fachleute.

Andererseits muss nun jeder Kunde einer Schweizer Bank damit rechnen, dass seine Daten weitergegeben werden, wenn er denn eine kriminellen Hintergrund, was Steuerhinterziehung etwa sei, aufweise. Somit sei das Bankgeheimnis nach Schweizer Art nun durch die USA geknackt. Hans Geiger, Bankenexperte der Universität Zürich, formuliert das so: «Der Schutz der finanziellen Privatsphäre ist wichtig. Der Schutz der Steuerhinterziehung ist nicht wichtiger für den Finanzplatz Schweiz.» (Heinz-Peter Dietrich, dpa)