09.11.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Erich Schmidt-Eenboom
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Fall liegt elf Jahre zurück, doch nun interessiert sich auch der Bundestag dafür: Der Bundesnachrichtendienst steht im Verdacht, verbotenerweise Publizisten überwacht zu haben.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll wie jetzt bekannt wurde 1994 über Monate hinweg deutsche Journalisten rechtswidrig observiert haben. Wie die «Berliner Zeitung» berichtete, konzentrierte sich die Operation auf den Publizisten Erich Schmidt-Eenboom, Leiter des Forschungsinstituts für Friedenspolitik im bayerischen Weilheim. Schmidt-Eenboom hatte 1993 ein Buch mit dem Titel «Schnüffler ohne Nase» veröffentlicht und darin über Pannen und Affären des Geheimdienstes berichtet. Der Autor gab an, seine Informationen von hochrangigen BND-Mitarbeitern erhalten zu haben.
Institut und Besucher überwacht Wie die «Berliner Zeitung» schreibt, habe der BND weitere Enthüllungen verhindern und die Informanten aufdecken wollen. Dazu seien der Autor und sein Institut sowie Journalisten, die das Haus besuchten, überwacht worden.
Der Dienst habe damit gegen geltendes Recht verstoßen, schreibt die Zeitung weiter. Zwar sei ihm erlaubt, eigene Mitarbeiter zu überwachen, wenn diese im Verdacht stehen, Dienstgeheimnisse an Medien zu verraten, nicht jedoch Journalisten, die über den Dienst berichten. Angewiesen worden sei die Observation vom damaligen Präsidenten des Dienstes, Konrad Porzner - möglicherweise mit Rückendeckung des Bundeskanzleramtes, heißt es in dem Bericht weiter.
Konsequenzen gefordertDer derzeitige Präsident des BND, August Hanning, wollte sich zu den Vorwürfen zunächst nicht öffentlich äußern. Wie die Zeitung «Die Welt» berichtet, beschäftigt sich am heutigen Mittwoch das Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages (PKG) mit dem Thema, vor dem Hanning Stellung nehmen soll.
Schmidt-Eenboom, der nach eigenen Angaben erst vor rund vier Monaten durch einen ehemaligen BND-Mitarbeiter von der Überwachung erfahren hatte, bestätigte den Bericht der «Berliner Zeitung» und fordert Konsequenzen notfalls per Gericht, meldet das «Weilheimer Tagblatt» online. (nz)