16.04.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Ex-HVB-Chef Albrecht Schmidt
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Aktionärsschützer haben das Urteil zum Hypovereinsbank-Aufsichtsrat begrüßt. Die DSW will erneut gegen die Wahl des früheren Bankchefs Schmidt stimmen, ebenso die Fondsgesellschaft Union Investment.
Von Matthias BreitingerAktionärsschützer haben das Urteil des Münchener Landgerichts, das die letztjährige Aufsichtsratswahl bei der Hypovereinsbank (HVB)
für ungültig erklärt hatte, begrüßt. Das Gericht hielt die Wahl im Blockverfahren für unzulässig. «Einzelwahlen sind sinnvoll, da sie dem Aktionär mehr Möglichkeiten geben, seine Präferenz für einzelne Kandidaten zu äußern», sagte Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) am Freitag der Netzeitung.
Geklagt hatte der frühere Hypobank-Vorstand Hans Fey, der vor allem an dem Wechsel des früheren HVB-Vorstandsvorsitzenden Albrecht Schmidt an die Spitze des Aufsichtsrates Anstoß genommen hatte. Keitel sagte, gerade im Fall Schmidt sei auf der vergangenen Hauptversammlung heftige Kritik an dem Manöver geübt worden, den Ex-Vorstandschef in den Aufsichtsrat zu hieven - und dies schon vor dem Aktionärstreffen als Tatsache zu verkünden.
«Demokratischerer Prozess»Auch bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) stieß das Urteil auf ein positives Echo: «Eine Einzelwahl ist ein demokratischerer Prozess und deshalb begrüßenswert», sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz der Netzeitung. Mit der umstrittenen Blockwahl habe sich die HVB «ein Kuckucksei ins Nest gelegt», nämlich einen «völlig unnötigen» Anfechtungsgrund geschaffen. Zudem könnte das Urteil vom Donnerstag weitere Klagen nach sich ziehen: Jetzt stehe die Frage im Raum, ob Aufsichtsrats-Bezüge nicht rückabgewickelt werden müssten.
Eine Blockwahl sei für Unternehmen natürlich einfacher durchzuführen, und außerdem scheuten Kandidaten die Einzelwahl aus Angst vor möglicherweise nicht zufrieden stellenden Ergebnissen, sagte Kurz. Die DSW werde bei der erneuten Aufsichtsratswahl auf der Hauptversammlung am 29. April gegen Albrecht Schmidt stimmen, sagte der Sprecher. «An der Tatsache hat sich ja nichts geändert, dass Herr Schmidt unseres Erachtens da nicht hingehört.» Die Leistungen Schmidts während seiner Zeit als HVB-Chef qualifizierten ihn nicht für den Vorsitz des Aufsichtsrates.
Schmidt wird dennoch gewählt werdenKurz ergänzte, er glaube aber nicht, dass die Einzelwahl zu einem anderen Ergebnis führen werde. Inzwischen sei die Aufregung um Schmidt abgeklungen, die HVB stehe wieder besser da. Dieses Wahlergebnis erwartet auch Reinhild Keitel von der SdK. Großaktionäre wie die Münchener Rück
würden ihrem Kandidaten sicher nicht in den Rücken fallen. «Interessant wird aber die Zahl der Gegenstimmen sein», so Keitel.
Dazu werden vermutlich auch die Stimmen der SdK zählen, wie Keitel ankündigte. Zwar sei intern noch nicht über das Abstimmungsverhalten der SdK entschieden. «Ich könnte mir aber denken, dass wir die Wahl von Schmidt nicht mittragen werden.»
Auch Fonds stimmen mit Nein Wie sich die beteiligten Fondsgesellschaften entscheiden werden, ist unklar. Wie die SdK-Sprecherin berichtete, übten im vergangenen Jahr einige Fonds zwar teils heftige Kritik an Schmidt und dem HVB-Vorstand, stimmten aber bei der Wahl nicht gegen die Kandidaten. Zumindest Union Investment wird gegen Schmidt stimmen, wie eine Sprecherin der Fondsgesellschaft der Netzeitung sagte.
«Blockwahl macht Personaldebatte kaputt»Die Hypovereinsbank verteidigte die umstrittene Blockwahl am Donnerstag mit den Worten, dies sei «die ganzen Jahre übliche Praxis in Deutschland» gewesen. Eine Praxis, die aber von Rechtsexperten heftig kritisiert wird. «Mit der Blockabstimmung können Sie jede Personaldiskussion kaputtmachen», sagte der Hamburger Rechtsprofessor Heribert Hirte der «Financial Times Deutschland». Auf diese Weise sei es den Vorständen möglich, ihre Kontrolleure nach Gutdünken selbst auszusuchen - und dies werde «weidlich ausgenutzt».