netzeitung.deÄrzte und Kassen legen neue Regeln für chronisch Kranke und Fahrtkosten fest

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Mediziner und Krankenkassen haben sich auf eine Neudefinition chronischer Erkrankungen geeinigt, die viele Patienten finanziell entlasten soll. Zudem wurde eine Fahrtkostenregelung vereinbart.

Auf dauerhaft kranke Patienten kommt eine finanzielle Entlastung zu. Ärzte und Krankenkassen verständigten sich am Donnerstag in Bonn auf eine neue, erweiterte Definition chronischer Erkrankungen; sie wird für viele Patienten geringere Zuzahlungen nach sich ziehen.

Ferner einigte sich der Gemeinsame Bundesausschuss auf eine Fahrtkostenregelung, die quasi den Zustand vor der Gesundheitsreform wieder herstellt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Neuregelungen, die sofort in Kraft treten sollen.
Ein Arztbesuch pro Quartal nötig
Laut Bundesausschusses gilt künftig jeder Patient als chronisch krank, der sich in einer Dauerbehandlung befindet und deswegen mindestens ein Mal pro Quartal seinen Arzt aufsuchen muss. Zusätzlich muss der Patient entweder in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein oder über eine Behinderung beziehungsweise Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent verfügen.

Als chronisch Kranke gelten aber auch Patienten, denen vom Arzt bescheinigt wird, dass ein Absetzen der Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen, die Lebenserwartung vermindern oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten würde. Für diese Patientengruppe wird die jährliche Zuzahlung von maximal zwei auf höchstens ein Prozent des Bruttojahreseinkommens reduziert.

Schmidt: Niemand soll überfordert werden
Kosten für die Fahrt zur Behandlung können die Krankenkassen künftig bei Strahlen- und Chemotherapie sowie bei Dialyse übernehmen. Zusätzlich zu diesen bereits kurz nach Jahresanfang wieder in den Katalog aufgenommenen Krankheiten können Fahrtkosten aber auch erstattet werden, wenn «vergleichbare Umstände und Behandlungen» vorliegen.

Außerdem gilt die neue Regelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Erblindung oder besonderer Hilfsbedürftigkeit sowie unter vergleichbaren Umständen auch dann, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Gesundheitsministerin Schmidt sagte in Berlin, damit sei sichergestellt, dass niemand aus dieser Gruppe durch Zuzahlungen überfordert werde.

Hess: Sparziele gefährdet
Die SPD-Politikerin sagte, die neuen Regelungen stellten keine Gefahr für die Sparziele der Gesundheitsreform dar. Dagegen nannte es der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten, Rainer Hess, unvermeidbar, dass durch die «relativ großzügige Regelung» die politischen Einsparziele der Gesundheitsreform «unter Umständen so nicht mehr eingehalten werden können». (nz)