27.06.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Boris Becker
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ex-Tennis-Star Boris Becker hat einen Berufungsprozess wegen ungenehmigter Werbung gegen die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» gewonnen.
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» muss dem ehemaligen Wimbledon-Sieger Boris Becker Schadensersatz zahlen, weil sie mit seinem Bild geworben hatte, ohne dafür vorher eine Genehmigung einzuholen.
Am Freitag hat Becker nach Agenturberichten am Münchner Oberlandesgericht den Berufungsprozess gegen die Zeitung gewonnen, die im Herbst 2001 unter anderem mit einem Porträt des Prominenten für ihre Sonntagsausgabe geworben hatte. Die Werbung war ohne Beckers Einwilligung in Zeitungen und Illustrierten, auf Bussen und im Fernsehen zu sehen gewesen.
Die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht festgelegt worden. Beckers Anwalt will eine Million Euro fordern, während das Gericht einen Vergleich über 20.000 Euro vorgeschlagen hat. (nz)