Die KJM kritisierte zudem, dass es RTL trotz wiederholter Aufforderungen der KJM anlässlich des Prüfverfahrens zur 4. Staffel von «DSDS» im Jahr 2007 unterlassen habe, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Nur bei einer vorherigen Prüfung könne eine Selbstkontrolle ihre präventive Wirkung entfalten. Nachdem die KJM nach Ausstrahlung der ersten Folgen nach eigenen Angaben wiederholt eine Vielzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung erhalten hatte, leitete sie demnach ein Prüfverfahren ein, in dem RTL bereits schriftlich angehört wurde. Die KJM entschied, die Sendungen zu beanstanden. Im Hinblick auf die wiederholten Verstöße sieht die KJM ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro als angemessen an.Die Kommission für Jugendmedienschutz nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. (AP)