Klitschko-Brüder sind rechtlich keine Künstler
24.01.2008
Herausgeber: netzeitung.de
In dem Verfahren ging es um eine Forderung von 25.000 Euro allein für das Jahr 2003. Seitdem sind die boxenden Brüder in verschiedenen Werbungen zu sehen. Die Künstlersozialkasse betrachtet sie deshalb als Schauspieler und forderte eine Künstlersozialabgabe von 3,8 Prozent. Mit den Abgaben werden die Sozialversicherungsbeiträge für Künstler, Journalisten und Publizisten mitfinanziert.
Dagegen sagte der Rechtsanwalt der Agentur Sportfive, Bernd Roock, die Klitschko-Brüder seien nur wegen ihres Bekanntheitsgrades als Profi-Boxer eingesetzt worden. «Es ging nur darum, die Marke Klitschko in klingende Münze umzuwandeln», sagte er. Nach Meinung ihrer Agentur werden die Boxer als Sportler, nicht als Schauspieler wahrgenommen. «Die Mehrheit der Deutschen wird die Klitschkos, so sympathisch sie auch sein mögen, als Sportler und nicht als Künstler sehen.» Dem schlossen sich die Richter an: «Es gehört mittlerweile zum Berufsbild von Profisportlern, in der Werbung aufzutreten und so ihre Persönlichkeitsrechte zu vermarkten.»
Damit müssten sie auch keine Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen. In der Vergangenheit hatte das Gericht bereits in mehreren Urteilen auch für anderen Berufs- und Tätigkeitsfelder eine Abgabepflicht verneint. So sind grundsätzlich Wrestling-Sportler, Tangotänzer, Tätowierer und auch japanische Teezeremonienmeister keine Künstler. Die Klitschkos werben in Fernsehspots seit 2003 für die Firmen Ferrero und Procter und Gamble. (dpa/AP)

