27. Nov 2007 19:34
Vor drei Jahren war gegen den Journalisten Hans-Martin Tillack wegen eines Artikels über Korruption in der EU ermittelt worden. Zu unrecht, wie der EU-Gerichtshof für Menschenrechte urteilte.
Diese hatte im Jahr 2002 nach der Veröffentlichung von zwei EU-kritischen «Stern»-Artikeln eine Untersuchung gegen Tillack angestrengt und ihm Scheckbuch-Journalismus unterstellt. In den Artikeln ging es um Unregelmäßigkeiten in der EU-Kommission, die deren Mitarbeiter Paul van Buitenen in einem internen Memorandum aufgezeigt hatte. Die Behörde OLAF leitete daraufhin eine Untersuchung ein um herauszufinden, wie Tillack an das Dokument gekommen war. Zudem äußerte die Behörde in einer Pressemitteilung den Verdacht, der Reporter habe für das Papier bezahlt. Zwei Jahre später übermittelte OLAF Informationen über den Fall an die Staatsanwaltschaften Brüssel und Hamburg, woraufhin die belgische Justiz eigene Ermittlungen aufnahm. Tillack klagte zunächst gegen OLAF selbst auf Schadenersatz wegen Rufschädigung, scheiterte damit aber vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg. Seine Klage gegen die belgischen Ermittlungsbehörden führte nun vor dem Menschenrechtsgerichtshof zum Erfolg. (AP)