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Kein «Wunder von Contergan»

07. Nov 2007 07:29
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Sein zeitweiliges Verbot machte den «Contergan»-Film der ARD bekannt, lange bevor er nun ins Fernsehen kam. Er hat die Aufmerksamkeit verdient, meint Christian Bartels.

«Contergan» holt das Publikum mit den Bildern ab, die fast jeder Fernsehzuschauer von den jungen Jahren der Bundesrepublik vor Augen hat. Die Handlung beginnt Anfang der 60er. Katharina Wackernagel, bekannt aus dem anno 1954 angesiedelten «Wunder von Bern», ist die Hauptfigur Vera Wegener. Im pastellbunten Badezimmer strahlt sie wieder derart bis über beide Ohren, wie es wohl am ehesten in jener Zeit üblich war, als das Wirtschaftswunder unbegrenzten Optimismus verbreitete und Lebens- und Konsumfreude eins waren. «Dann wissen wir, was los ist in der Welt», sagt Ehemann Paul (Benjamin Sadler) und bestellt für Raten à 50 D-Mark ein Fernsehgerät. Paul ist mit seinem Sozius Horst Bauer (Hans-Werner Meyer) ein aufstrebender Anwalt. Vera ist bald schwanger.

In diesen Zeitgeschichts-Cocktail mischen Benedikt Röskau (Drehbuch) und Adolf Winkelmann (Regie) jedoch bald Zwischentöne, die man so nicht kennt. Ein Mandant will seine Frau «schuldig scheiden» lassen, weil sie ein behindertes Kind geboren hat. Sie muss ihm eine «Erbkrankheit» verschwiegen haben oder während der Schwangerschaft getrunken haben. Das sind die denkbaren Gründe. Daher raten Ärzte ja auch zur ärztlichen Untersuchung vor der Eheschließung. «Dann bleibt einem so eine Kreatur erspart», sagt einer, nachdem Veras Baby geboren ist - ohne Arme, mit nur einem Bein.

So strahlte man in den frühen 60ern: K. Wackernagel, Caroline Peters
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Respektspersonen in den Chefetagen
Auch die Wegeners stellen sich kurzfristig die Frage, ob sie «Schuld» sind. Der Begriff fällt mehrfach. Verantwortlich für die Missbildung der Tochter, das wissen die Zuschauer und ahnen die Wegeners, ist das laut zeitgenössischer Werbung «gefahrlose Medikament» namens Contergan. In der Vorstandsetage der Herstellerfirma wird beratschlagt, wie man gegen «Querulanten» vorgeht.

Solche Schlaglichter auf den Zeitgeist sind die eine Stärke des Films. Immer wieder wird am Rande deutlich, dass seinerzeit in vielen Chefetagen des Landes Respektspersonen saßen, deren Karriere in der Nazizeit begann. Sie kommen miteinander gut aus und sind noch von der Sprache ihrer Jugend geprägt. Der Begriff «Krüppel» fällt nicht nur einmal. Wie aus dem Obrigkeitsstaat allmählich ein anderes Land wurde, in dem die Rechte Einzelner und das, was heute Verbraucherschutz heißt, relativ viel wert sind - das erzählt der «Contergan»-Film mit. Er macht das durchaus besonnen und verwendet längst nicht alles, was sich verwenden ließe. Dass der Chefchemiker der Herstellerfirma einst mit KZ-Häftlingen experimentiert hatte, das kommt im Film nicht vor.

Es geht weiter, wie es in Fernsehfilmen eben weiter geht: Die Wegeners haben sich zusammengerauft, stehen aber zusehends allein. Freunde und Kollegen wenden sich ab von den «Querulanten». Nur ein wackerer Staatsanwalt (Sylvester Groth) steht an ihrer Seite, und ein Arzt. Der ist dem Kinderarzt Widukind Lenz nachgebildet, der als erster den Zusammenhang zwischen Contergan und den Missbildungen Neugeborener erkannte, und wird von Ernst Stötzner als ziemlich heutiger Charakter gespielt. So kämpfen die Wegeners im Kleinen; als etwa eine Kindergärtnerin ihre behinderte Tochter nicht aufnehmen möchte, spricht Vera vom «Einklagen». Und sie kämpfen im Großen. Der zweite Teil des Films heißt «Der Prozess».

Die Gegenseite: Matthias Brandt (l.) und Bernd Stegemann (M.)
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Fußfertigkeit beim Brettspiel
Winkelmann und Röskau erzählen diese Geschichte in der verdichteten Dramatik, die Fernsehunterhaltung fürs Massenpublikum bieten will und daher natürlich von strengen ästhetischen und historischen Standpunkten aus anfechtbar ist. Wie bei vielen Zweiteilern lässt nicht sich übersehen, dass es im Format-Fernsehen keinen Kompromiss zwischen 90 Minuten und 180 Minuten Spieldauer gibt. Ist die Handlung zu lang fürs eine Format, muss sie manchmal gestreckt werden, um das andere Format auszufüllen.

Trotzdem ist «Contergan» ein weit überdurchschnittlicher Fernsehfilm. Schon wegen der anderen Stärke des Regisseurs Winkelmann, die sich in Filmen wie «Engelchen flieg» (2004) zeigte: Er versteht es, Behinderte unprätenziös, doch mit anrührendem Realismus zu filmen. Er zeigt, wie Wegener-Tochter Katrin sich auf die zu ihrem Geburtstag eingeladenen Schulkameradinnen freut, aber vergeblich wartet. Wie sie sich ein Kleid anzieht oder mit erstaunlicher Fußfertigkeit «Mensch ärgere Dich nicht» spielt. Die Darstellerin Denise (ihren Nachnamen nennt der WDR nicht, um sie vor der Presse zu schützen) ist kein Contergankind, aber behindert.

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Dem Naturalismus in Details entspricht ein Realismus im Großen und Ganzen. Teil 2, in dem die Jahre rasch vergehen und das Courtroom-Drama sich zäh hinzieht, wirkt für eine Fernsehära, deren Zuschauer an straffe Strukturen und furiose Finales gewöhnt sind, zäh. Das kommt der historischen Wahrheit nahe. 1961 wurde Contergan vom Markt genommen; der Prozess begann 1968 nach siebenjähriger Vorbereitung und wurde im Dezember 1970 nach einer außergerichtlichen Einigung eingestellt. Wie genau die Auseinandersetzung im Film endet - das zählt zu den Punkten, die die einstige Contergan-Herstellerfirma Grünenthal weiterhin moniert, nachdem auch die jüngsten Prozesse zu einem vorläufigen Ende gekommen sind.

Diese Prozesse um die Verfilmung begannen im Februar 2006 und sind reich an aberwitzigen Details. So wurde im Spannungsfeld von Persönlichkeitsrechten, wie sie vom «Caroline-Urteil» des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestärkt und auch vom als «Kannibale» bekannten Armin Meiwes erfolgreich eingefordert wurden, vor Gericht um «Unternehmenspersönlichkeitsrechte» gestritten.
Ein zwischenzeitliches Verbot basierte anstatt auf dem bereits gedrehten Film auf dem Drehbuch - und darauf, dass das Landgericht Hamburg den Film als Dokumentation statt als Spielfilm einschätzte. Dabei besteht «Contergan» ausschließlich aus von Schauspielern gespielten Szenen und verwendet, anders als «Dokudramen», Mittel der Authentizitätsbehauptung wie Zeitzeugen-Interviews und altes Archivmaterial nicht. Es schien, als bekäme das Genre der fiktionalen Spielfilme um authentische Ereignisse ein Problem. Diese Gefahr hat das Bundesverfassungsgericht zunächst gebannt.

Grünenthal nimmt inzwischen im Internet recht transparent Stellung zu ihrer Sicht der Dinge. «Bedauert es die Firma mittlerweile, diesen Weg eingeschlagen zu haben? Nein», heißt es. Warum gemeinsam mit dem Unternehmen auch der frühere Opfer-Anwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen gegen den Film klagte, bleibt rätselhaft. Schulte-Hillen ist ein Bruder des langjährigen Gruner+Jahr-Chefs Gerd Schulte-Hillen und hat sich in der Hauptfigur des Paul Wegener wiedererkannt. Zumindest dürfte ziemlich klar sein, dass die durch die neuen Prozesse auf den Film gelenkte Aufmerksamkeit größer ist als die, die der Film allein erzielt hätte.

«Contergan» ist eben gerade kein «Event»-Fernsehen, das mit spektakulär teuren Schauwerte vorzugsweise aus der jüngeren Vergangenheit erzählt, wie es die Zweiteiler «Die Sturmflut» und «Die Luftbrücke»,
«Das Wunder von Lengede» und «Das Wunder von Berlin» (bereits abgedreht fürs ZDF) taten. Eine Wunder-Dramaturgie würde zum Thema auch nicht passen. Gerade deshalb hat der Film von Adolf Winkelmann und Bendikt Röskau die erzeugte Aufmerksamkeit verdient.

So ist «Contergan», wie es beim WDR heißt, schon vor der Premiere «ein Stück Fernsehgeschichte» geworden, das die ARD nun natürlich auskostet - wie üblich etwas hyperaktiv. Noch während am Mittwoch gleich im Anschluss Frank Plasberg das Thema: «Wie sicher sind Arzneimittel heute? Kann sich ein Fall wie Contergan wiederholen?» bespricht, unter anderem mit Film-Hauptdarsteller Benjamin Sadler, wird im WDR (22.30 Uhr ) der selbst contergangeschädigte Filmregisseur Niko von Glasow porträtiert.


«Contergan», Teil 1 («Eine einzige Tablette»): Mittwoch, 7.11., Teil 2: Donnerstag, 8.11., um 20.15 Uhr, ARD

  • ARD-Webseite zum Film
  • Webseite der früheren Herstellerfirma Grünenthal zum Film

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