netzeitung.deSat1 handelt sich mit Ritualmord Ärger ein

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Conny Niedrig und Bernie Kuhnt bei Dreharbeiten zur 500. Folge vor einem Jahr (Foto: dpa/Jörg Carstensen<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Conny Niedrig und Bernie Kuhnt bei Dreharbeiten zur 500. Folge vor einem Jahr
Foto: dpa/Jörg Carstensen
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Weil bei «Niedrig und Kuhnt» mehrere vermummte Gestalten einer gefesselten Frau Gewalt antun, bekommt der Sender Ärger mit der Medienaufsicht. Denn die Pseudo-Dokumentation läuft im Nachmittagsprogramm.

Die Medienaufsicht hat eine Folge der Sat1-Sendung «Niedrig und Kuhnt» beanstandet. In der Einleitung zu der Folge am 11. Juni um 17 Uhr sei die rituelle Ermordung einer Frau durch mehrere vermummte Gestalten angedeutet worden, teilte die für Sat1 zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) am Freitag mit. Damit sei gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen worden. Dem Sender sei für Wiederholungen der Folge eine Sendezeitbeschränkung auferlegt worden.

«Niedrig und Kuhnt» ist eine Pseudo-Dokumentation, in der echte Kommissare fiktive Kriminalfälle lösen. In der beanstandeten Szene sei mit dramaturgischen Mitteln eine «zusätzliche Unterstreichung der Drastik» erfolgt, so die Landesmedienzentrale. Diese «seltsame Szenerie» habe daher eine irritierende Wirkung auf jüngere Zuschauer entfalten können. Die Hilflosigkeit und Angst der gefesselten Frau seien unmittelbar zu spüren gewesen. Aufgrund der «massiven Bedrohungssituation» und der dramaturgischen Aufbereitung sei das Ängstigungspotential als hoch einzuschätzen. Über die Eingangssequenz hinaus sei die Folge jedoch nicht problematisch gewesen.

Laut LMK hat die Kommission für Jugendmedienschutz, die als Organ der Landesmedienanstalten handelt, die Sendung als Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gewertet. Der Staatsvertrag schreibt vor, dass Anbieter dafür Sorge tragen müssen, dass Angebote, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten, in der betroffenen Altersstufe «üblicherweise» nicht wahrgenommen werden können. Da die Sendung im Vorabendprogramm zu sehen war, hätte Sat1 jüngere Zuschauer bis zwölf Jahre berücksichtigen müssen, erklärte die LMK. Die beanstandete Folge dürfe künftig nur noch in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr ausgestrahlt werden. (epd)