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Opposition will ganz andere Rundfunkgebühr

17. Sep 2007 17:11
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Linksparteichef Bisky will nicht nur Bezieher von Arbeitslosengeld II von der Gebühr befreit wissen. Medienexperten der FDP-Bundestagsfraktion fordern sogar ein gänzlich neues Gebührenmodell.

Politiker von FDP und Linkspartei haben ein neues Modell zur Erhebung der Rundfunkgebühren gefordert. Der Chef der Linkspartei, Lothar Bisky, forderte, dass mehr Menschen als bisher von der Rundfunkgebühr befreit werden sollten. Nicht nur Bezieher von Arbeitslosengeld II, sondern auch die von Niedrigrenten sowie Geringverdiener und Studierende müssten von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.
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Bisky sagte weiter, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse künftig frei von Werbung und Sponsoring sein. Dadurch entstehe ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den privaten Sendern.

Die Gebühreneinzugs- Zentrale (GEZ) müsse abgeschafft werden, verlangten die Medienexperten der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto und Christoph Waitz, am Montag. Sie sprachen sich dafür aus, die bislang gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen.

Diskussionspapier

Die Medienabgabe ist nach einem Bericht der «Bild am Sonntag» (BamS) eines von vier Modellen zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober beraten wollen. Die «Bild am Sonntag» verweist auf ein Papier der Rundfunk-Referenten der Länder mit dem Titel «Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft Zukunft der Rundfunkgebühr».

Neben der Medienabgabe, bei der jeder Einkommensteuerpflichtige neun bis elf Euro pro Monat zahlen müsste, ist demnach auch eine Abgabe pro Haushalt, eine Steuerfinanzierung sowie eine Überarbeitung des jetzigen Gebührenmodells im Gespräch. Der Chef der in Rundfunkfragen führenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadlmaier (SPD), hatte am Donnerstag erklärt, schnelle Entscheidungen seien nicht zu erwarten, eine Änderung beim System der Rundfunkgebühren gebe es nicht vor 2013.

Derzeit liegt die Rundfunkgebühr für Radio und Fernsehen bei 17,03 Euro pro Monat, das gesamte Gebührenaufkommen betrug 2006 rund 7,3 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Ländern in seinem Gebührenurteil kürzlich enge Grenzen bei der Festlegung der Höhe der Gebühr gesetzt. Beim Modell des Gebühreneinzugs haben die Länderchefs hingegen weiterhin Spielraum. (epd)

 
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