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Rundfunkgebühr soll um 95 Cent steigen

12. Sep 2007 10:24
Rbb-Intendantin Reim ist gegen eine Nachbesserung des Urteils
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Die ARD will zunächst keine stärkere Gebührenerhöhung durchsetzen als bislang beantragt. Unterdessen warnte der FDP-Abgeordnete Otto vor einer «öffentlich-rechtlichen Multimedia-Anstalt».

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts streben die öffentlich-rechtlichen Sender für 2009 offenbar keine stärkere Gebührenerhöhung als bislang beantragt an.

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«Die Bedarfsanmeldung der ARD, die einer Erhöhung um 95 Cent entspräche, bleibt bestehen», sagte die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Dagmar Reim, der «Berliner Zeitung». Der Antrag werde gegenwärtig von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprüft. Die Frage, ob nach dem Urteil nun nachgebessert werde, beantwortet Reim mit «nein».

Der Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Hans-Joachim Otto (FDP), hält für dringend geboten, dass der Gesetzgeber definiert, was der spezifische öffentlich-rechtliche Auftrag ist, den ARD und ZDF erfüllen sollen. «Ich will keine öffentlich-rechtliche Multimedia-Anstalt», sagte Otto der «Frankfurter Rundschau».

Bund und Länder müssten nun rasch klären, was unter Grundversorgung zu verstehen sei. Die Aufgabe von ARD und ZDF sehe er darin, Informationen zu liefern, Hintergründe auszuleuchten, den Bildungsauftrag zu erfüllen und Meinungspluralität zu gewährleisten. Er sehe keinen Sinn darin, dass ARD und ZDF nun noch ein komplettes Internet-Standbein dazu erhielten.

Die frühere Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks, Luc Jochimsen (Die Linke), begrüßte das Urteil der Verfassungsrichter. Die Bundestagsabgeordnete warnte aber «vor einer zu hohen Belastung» der Gebührenzahler in der nächsten Runde.

«Latte für Länder sehr hoch gelegt»

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender deutlich gestärkt sieht der Medienexperte Uwe Kammann. Der «Frankfurter Rundschau» sagte der Direktor des Adolf-Grimme-Instituts, «auf jeden Fall ist die öffentlich-rechtliche Grundposition, inklusive des damit verbundenen Gebührenprivilegs, ganz deutlich gefestigt worden». Das Gericht habe «die Latte für die Länder sehr hoch gelegt: indem sie bestens und genauestens ihre Gründe darlegen und belegen müssen, wenn sie bei beispielsweise bei den Gebühren vom Sachverständigenvotum abweichen wollen».

Mit der monatlichen Rundfunkgebühr von 17,03 Euro ist nach Ansicht des Präsidenten des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien, Jürgen Doetz, für die Gebührenzahler bereits eine Obergrenze erreicht. Er finde es bedenklich, «dass die Karlsruher Richter der Politik nur dann ein Einspruchsrecht einräumen, wenn es die allgemeine Wirtschaftslage verlangt.

Es kann doch nicht sein, dass ARD und ZDF völlig frei in der Anzahl ihrer Kanäle und Online-Angebote sind», sagte Doetz der «Sächsischen Zeitung». Das hieße am Ende, dass die Politik die totale Expansion der Sender nur noch abnicken dürfe, sagte Doetz. «Dann wäre das ein Urteil gegen den Gebührenzahler.» (ddp)

 
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