Die Kläger, denen sich später auch das Deutschlandradio anschloss, sahen darin einen Verstoß gegen das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, infolge dessen sich die KEF gegründet hatte. Die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeausfälle sollen bis 2008 rund 440 Millionen Euro betragen. Das Gericht erkannte an, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr wohl bei der Gebührenhöhe berücksichtigt werden könnten. Das dürfe jedoch nur die Kommmission tun - nicht die Länder. Die gute Nachricht für die Zuschauer und Radiohörer: Die Gebühren bleiben trotz des Urteils bis zum 1. Januar 2009 unverändert. Doch danach kann es umso teurer werden. Sollten die entgangenen Einnahmen für Investitionen notwendig sein, können die Sender in der nächsten Gebührenperiode einen Ausgleich dafür verlangen. (nz/AP)