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Länder unterliegen im Rundfunk-Gebührenstreit

11. Sep 2007 10:49
Sieg der Anstalten: Gebührenkürzung war unzulässig
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Die Politik darf die Höhe der Rundfunkgebühren nicht unmittelbar beeinflussen. Die Karlsruher Richter gaben einer Klage von ARD und ZDF statt, die sich gegen eine Kürzung gewehrt hatten.

Im Streit um die Erhöhung von Rundfunkgebühren hat das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF Recht gegeben. Nach Auffassung der Richter haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen das Grundgesetz verstoßen, indem sie die 2005 empfohlene Anpassung unterschritten.

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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KEF) hatte damals eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 1,09 Euro vorgeschlagen. Die Regierungschefs der Länder blieben aber erstmals unter dem von ihnen genannten Satz und bewilligten nur eine Anhebung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat.

Zur Begründung führten sie die gesamtwirtschaftliche Lage und nach ihrer Ansicht nicht erschlossene Sparpotenziale von ARD und ZDF an. Die Verfassungsrichter sahen in der Kürzung der Länder einen unzulässigen Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ab 2009 Nachforderungen möglich

Die Kläger, denen sich später auch das Deutschlandradio anschloss, sahen darin einen Verstoß gegen das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, infolge dessen sich die KEF gegründet hatte. Die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeausfälle sollen bis 2008 rund 440 Millionen Euro betragen. Das Gericht erkannte an, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr wohl bei der Gebührenhöhe berücksichtigt werden könnten. Das dürfe jedoch nur die Kommmission tun - nicht die Länder.

Die gute Nachricht für die Zuschauer und Radiohörer: Die Gebühren bleiben trotz des Urteils bis zum 1. Januar 2009 unverändert. Doch danach kann es umso teurer werden. Sollten die entgangenen Einnahmen für Investitionen notwendig sein, können die Sender in der nächsten Gebührenperiode einen Ausgleich dafür verlangen. (nz/AP)

 
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