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«Schleichwerbung ist kein Kavaliersdelikt»

06. Sep 2007 16:46
Sendepult in einem Radiostudio
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Auch eine dünne Personaldecke rechtfertigt nicht, Beiträge von PR-Agenturen zu senden, rügen die Medienwächter. Ob Radiosender die Elterngeld-Kampagne ausstrahlten, lässt sich in vielen Fällen aber nicht mehr klären.

Die deutsche Medienaufsicht ruft vor dem Hintergrund jüngster Schleichwerbungsvorwürfe die Radiostationen zur journalistischen Sorgfaltspflicht auf. «Schleichwerbung und politische Werbung sind verboten. Wer dieses Verbot missachtet, begeht kein Kavaliersdelikt», sagte der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, Norbert Schneider, am Donnerstag in Düsseldorf.

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Das Bundesfamilienministerium hatte laut einem Bericht der ARD-Sendung «Report Mainz» über eine Agentur fertige Beiträge an Radiostationen in Deutschland versandt. In vielen Fällen sollen Sender zwischen Januar und März dieses Jahres diese Beiträge ausgestrahlt haben, ohne die Quelle deutlich zu machen. «Auch die in einigen Sendern dünne Personaldecke kann solche Verstöße nicht rechtfertigen», sagte Schneider.

Konkret ging es um eine Werbekampagne des Ministeriums zur Einführung des Elterngelds zum Jahresbeginn. Neben fertigen Rundfunkbeiträgen wurden auch druckfertige Zeitungsartikel mit Grundinformationen zu diesem Thema verschickt. Schneider zufolge nannte das TV-Magazin bislang keine Quelle für die Behauptung. Da die Sender ihre Programme laut Rundfunkstaatsvertrag nur drei Monate lang archivieren müssten, seien solche Vorfälle oft nicht mehr nachweisbar.

Das Familienministerium hatte den Vorwurf der Schleichwerbung bereits bestritten und darauf verwiesen, dass die Handhabung der zur Verfügung gestellten Beiträge ganz den Redaktionen oblag. Die FDP hat bereits angekündigt, den Vorwurf gegen das Ministerium von Ursula von der Leyen (CDU) parlamentarisch klären lassen. Es müsse bekannt werden, wer die Auftraggeber waren, welche Mittel dafür ausgegeben wurden und welche Medien betroffen waren, hatte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, gesagt.

Die Medienaufsicht beschäftigte sich mit weiteren Fällen möglicher Schleichwerbung: So sahen die Medienwächter in der mittlerweile eingestellten N24-Börsen-Show «Make Money. Die Markus Frick Show» einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung: In der Sendung sei auf kostenpflichtige E-Mail-Angebote des Moderators hingewiesen worden.

Das gemeinsame Gremium der Landesmedienanstalten empfahl der Bayerischen Landesmedienanstalt hier eine Beanstandung. Nicht erhärtet hätten sich hingegen Vorwürfe, in RTL-«Explosiv» zum Thema «Bodenseeklinik/Schönheitschirurgie» vom März und in «RTL aktuell» vom 11. Juni mit dem Beitrag «Singstar» sei Schleichwerbung betrieben worden. (ddp/dpa)

 
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