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Etappensieg für Film über Contergan- Skandal

15. Mai 2007 19:17
Szene aus dem Film
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Das Pharma-Unternehmen Grünenthal findet, dass durch den Film «Eine einzige Tablette» historische Tatsachen entstellt würden. Das Hamburger Landgericht sieht das nicht so - die Ausstrahlung bleibt aber trotzdem ungewiss.

Der umstrittene WDR-Zweiteiler über den Contergan- Skandal hat eine weitere juristische Hürde genommen. Das Hamburger Landgericht hob am Dienstag die letzten einstweiligen Verfügungen des Pharma-Unternehmens Grünenthal gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung auf. Das Gericht habe in beiden Fällen festgestellt, dass keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt, hinter der die Kunstfreiheit zurückstehen müsse, sagte eine Sprecherin. Contergan- Hersteller Grünenthal argumentiert, dass durch den Film «Eine einzige Tablette» historische Tatsachen entstellt würden, die Gegenseite pocht auf Kunstfreiheit.

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Ob der Film nun gesendet werden kann, ist umstritten. Während WDR und Zeitsprung den Weg für eine Ausstrahlung frei sehen, bestreitet Grünenthal dies. «Wir freuen uns sehr, dass nun endlich Klarheit in Hinblick auf eine Ausstrahlung des Films geschaffen ist», sagte WDR- Fernsehfilmchef Gebhard Henke. Grünenthal teilte hingegen in Aachen mit, eine Ausstrahlung sei weiterhin unklar. «Obwohl bereits im Laufe des Verfahrens die gravierendsten Falschaussagen beseitigt wurden (...), gibt der Film kein Abbild der damaligen Realität», sagte Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter von Grünenthal.

Das Landgericht Hamburg verwies darauf, dass noch das Hauptsacheverfahren anhängig sei, wo es weitere Anträge von Grünenthal auf das Verbot bestimmter Szenen gibt. Ob der Film nun frei sei, liege nicht im Ermessen des Gerichtes, sagte die Sprecherin. Seit Monaten liefern sich beide Parteien einen Rechtsstreit um den Film. Der TV-Zweiteiler thematisiert die Affäre um das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan, nach dessen Einnahme tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder zur Welt brachten.

Grünenthal und ein Anwalt, der sich in einer Person in dem Film wiedererkennt, hatten vor dem Hamburger Landgericht auf der Grundlage des Drehbuchs einstweilige Verfügungen gegen den Film erwirkt, die das Oberlandesgericht als höhere Instanz aber im April weitgehend aufhob. Nun werden die Klagen vor dem Landgericht in der Hauptsache verhandelt. Anders als im ersten Verfahren will das Landgericht dabei wie das OLG den Film als Grundlage für seine Entscheidung nutzen und nicht das Drehbuch. (dpa)

 
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