EU erlaubt Schleichwerbung im Fernsehen
08.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, die federführend für das Europaparlament verhandelte, sagte nach der Abstimmung: «Dies ist eine gute Chance, um Fernsehen auch in Zukunft als Kultur- und Wirtschaftsgut zu sichern.» Die Regeln sollen unabhängig davon gelten, ob Programme beispielsweise über Satellit, Kabel oder Internet übertragen werden.
Die kulturelle Vielfalt der europäischen Fernsehlandschaft soll ebenso sichergestellt werden wie ein wirksamer Jugend- und Verbraucherschutz. Beim Jugendschutz wird erstmals eine freiwillige Selbstkontrolle festgeschrieben. Menschen, die Schwierigkeiten beim Sehen und Hören haben, sollen einen besseren technischen Zugang zu Fernsehinhalten bekommen.
EU-Staaten können die umstrittene Platzierung von Produkten in Serien, Spielfilmen und Sportsendungen erlauben, um ihre jeweiligen Anbieter im Wettbewerb mit Konkurrenten aus China, Indien und den USA gleichzustellen. Der Anbieter muss sicherstellen, dass der Zuschauer die Produktplatzierung erkennt. Darauf muss zu Beginn und am Ende und nach jeder Werbepause hingewiesen werden. Sender dürfen alle 30 Minuten das Programm für einen Werbeblock unterbrechen. Für Kinder- und Nachrichtensendungen gelten die Ausnahmen nicht. (dpa)

